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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Flugsicherungsabkommen Schweiz - Frankreich genehmigt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat ein schweizerisch-französisches
Flugsicherungsabkommen für die Region Genf genehmigt. Dank diesem
technischen Zusammenarbeits-Vertrag und der dazugehörenden
Entschädigungsregelung kann die schweizerische
Flugsicherungs-Gesellschaft Skyguide weiterhin die
Luftverkehrskontrolle in einem Teil des französischen Luftraums
westlich von Genf durchführen.
Die Bedeutung dieser Regelung ist für die Schweiz nicht zu
unterschätzen: Ohne ein solches Abkommen wären der Betrieb des
internationalen Flughafens Genf-Cointrin und die Flugsicherung in
einem grossen Teil des westschweizerischen Luftraums massiv
erschwert. Die komplexe Struktur und das starke Verkehrsaufkommen
machen es notwendig, dass Skyguide diese Aufgabe in einem die
Landesgrenzen überschreitenden Luftraum bewältigen kann.
Die gemeinsame Flugsicherung in der Region Genf ist zwischen der
Schweiz und Frankreich bereits seit 1986 institutionalisiert. Das
neue Abkommen, welches auf der Basis des Musterabkommens der
Eurocontrol erarbeitet wurde, stellt die völkerrechtliche
Festschreibung einer Situation dar, welche sich auf operationeller
Ebene seit vielen Jahren bewährt hat.
Der Bundesrat hat den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt
(BAZL), André Auer, ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen.
Auer und Henri-Georges Boudry, Direktor der französischen
Flugsicherung, werden den Vertrag am 22. Juni 2001 anlässlich der
Luftfahrtschau von Le Bourget bei Paris unterzeichnen.

Kontakt:

UVEK
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Roger Ritz, Leiter Prozess Anlagen,
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL),
Tel. +41 31 325 99 08

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  • 30.05.2001 – 12:17

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