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BLW: Mehr Handlungsspielraum und Verantwortung für die Milchbranche

(ots)

Für die Anpassung der Milchmenge soll die Milchbranche rasch mehr Verantwortung übernehmen. Die Menge soll ausserdem nach Verwertungskanal differenziert angepasst werden können. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Vorschläge sollen vom eidgenössischen Parlament in der Wintersession behandelt und sofort in Kraft gesetzt werden. Zusammen mit einer Aenderung der Milchkontingentierungs-verordnung tragen die Vorschläge auch zur Lösung der kurzfristigen Mengenprobleme bei. Die aus der Zeit der Preis- und Absatzgarantie stammende Milchkontingentierung entspricht den Anforderungen des Marktes nicht mehr. Deshalb hat der Bundesrat mit der Agrarpolitik 2007 die Ablösung der staatlichen Milchkontingentierung durch ein privatrechtliches Mengenmanagement beantragt. Dies wird jedoch erst 2007 voll wirksam. Aufgrund der gegenwärtig schwierigen Situation drängt sich deshalb ein Zwischenschritt auf, mit dem der Branche grösserer Handlungsspielraum und entsprechende Verantwortung übertragen wird: Ihre Beschlüsse und Anträge bezüglich Milchmenge sollen unter bestimmten Bedingungen für den Bundesrat eine beschränkte Verbindlichkeit erhalten.

Es ist davon auszugehen, dass sich die notwendigen Milchmengen für 
die verschiedenen Verwertungskanäle künftig noch stärker 
unterschiedlich entwickeln. Grundsätzlich sollen deshalb die für die 
einzelnen Produkte zuständigen Organisationen die ihrem Bedarf 
entsprechenden Milchmengen separat beantragen können. Damit ein 
solcher Beschluss noch für das laufende Milchjahr (es dauert bis 30. 
April 2003) wirksam werden kann, muss die Vorlage dringlich erklärt 
und im Dezember vom Parlament verabschiedet werden. Ebenfalls als 
kurzfristige Notmassnahme sieht der Bundesrat die Möglichkeit einer 
einheitlichen Mengenanpassung für die gesamte Milchbranche vor. 
Sofern sich die Milchproduzenten (SMP), die Milchindustrie (VMI) und 
die Käser (Fromarte) einig sind, setzt der Bundesrat ihren Beschluss 
um. Auch dies soll bereits für das laufende Milchjahr möglich sein. 
Die Massnahme ist auf ein Jahr befristet.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2007 für die 
Zeit von 2005 bis zur Ablösung der öffentlichrechtlichen 
Kontingentierung im 2007 bereits eine nach Verwertungskanal 
differenzierte, privatrechtliche Mengensteuerung vorgesehen. In 
Ergänzung zur AP 2007 sollen die Branchen-organisationen bereits ab 
2004 – nach Ablauf der dringlichen Massnahmen - ihre Mengen separat 
beantragen können. Damit können die unterschiedlichen Entwicklungen 
und Leistungen der Branche berücksichtigt werden. Administriert 
werden die Kontingente in diesem Fall weiterhin durch den Bund.
Der Bundesrat hat ausserdem mit einer Aenderung der 
Milchkontingentierungsverordnung ermöglicht, dass am 30. April 2003 
nicht ausgefüllte Milchkontingente im nächsten Milchjahr 
ausnahmsweise vollständig ausgenützt werden können. Normalerweise 
ist diese Möglichkeit auf 5'000 kg beschränkt.
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Direktion, Sektion Information, Jürg 
Jordi, Tel. 031 322 81 28

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