Tous Actualités
Suivre
Abonner Bundesamt für Landwirtschaft

Bundesamt für Landwirtschaft

GUB-Eintrag für «Tête de Moine, fromage de Bellelay»

Bern (ots)

Ein zweiter Schweizer Käse erhält eine geschützte
geographische Ursprungsbezeichnung (GUB): Nach «l'Etivaz» hat das
Bundesamt für Landwirtschaft heute die Bezeichnung «Tête de Moine,
fromage de Bellelay» in das GUB/GGA-Register eingetragen.
Das Eintragungsgesuch für «Tête de Moine, fromage de Bellelay»
wurde am 23. Januar 2001 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der
gesetzlichen Frist von drei Monaten sind keine Einsprachen
eingegangen. Die Bezeichnung «Tête de Moine, fromage de Bellelay»
konnte somit in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen
(GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA) eingetragen
werden.
Der Name «Tête de Moine» tauchte erstmals kurz nach der
französischen Revolution im Jura auf. Die Form des Käses und vor
allem die Tradition, ihm den abgeschnittenen Rindendeckel nach dem
Essen wieder aufzusetzen, erinnern an die Tonsur der Mönche des
Klosters Bellelay, auf die das Rezept und das Wissen zurückgehen. Das
Produktionsgebiet des Tête de Moine in den Kantonen Bern und Jura
befindet sich vollständig in der Bergzone der jurassischen
Gebirgskette. Die dort produzierte Milch muss binnen 24 Stunden
verarbeitet werden. Die Reifung des Käses auf Fichtenbrettern dauert
mindestens drei Monate. Der kleine zylinderförmige Käse kann geschabt
werden, was seinen Rinden- und Pilzgeruch zur Geltung bringt. Er
eignet sich ausgezeichnet als Dessertkäse, seine Rosetten sind denn
auch fester Bestandteil der traditionellen Schweizer Käseplatten.
Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets
benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene
Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.
Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 30
Eintragungsgesuche.

Kontakt:

Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel.
+41 31 322 26 29 Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. +41 31 322 25 39

Plus de actualités: Bundesamt für Landwirtschaft
Plus de actualités: Bundesamt für Landwirtschaft
  • 04.05.2001 – 14:30

    Kritik und auch Lob der OECD für die Schweizer Agrarpolitik

    Bern (ots) - Heute stellt die OECD in Brüssel und Washington ihren jährlichen Monitoring-Bericht über die Agrarpolitiken in den OECD-Ländern vor. Die Schweiz wird weiterhin für ihren hohen Agrarschutz, der nach wie vor einer der höchsten der Welt ist, kritisiert. Dabei stellt jedoch die OECD auch fest, dass die Verschiebung mit der «AP 2002» weg von der Marktpreisstützung hin zu produktungebundenen ...

  • 02.05.2001 – 11:51

    Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, weitere 8,5 Millionen Franken für den Ankauf von Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe und für die Einlagerung von Kalbfleisch einzusetzen. Im November 2000 verschlechterte sich die Situation auf dem Schweizer Rindfleischmarkt infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen BSE-Problematik deutlich. Der ...

  • 02.05.2001 – 09:37

    Verlängerung des Internationalen Getreideabkommens von 1995

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute das Internationale Getreideabkommen von 1995 um weitere zwei Jahre verlängert. Damit verpflichtet sich die Schweiz, den Bedürftigen dieser Welt weiterhin jährlich mindestens 40'000 Tonnen Nahrungsmittel zukommen zu lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist verantwortlich für die Durchführung dieses Abkommens und präsidiert zurzeit das internationale ...