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Regierung verabschiedet neue EWR-Tabakerzeugnisverordnung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. März 2026, die neue Verordnung über den Verkehr mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Tabakerzeugnisverordnung) erlassen.

Die Verordnung setzt die wesentlichen Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU sowie deren Durchführungsrechtsakte um. Sie regelt die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, die im Warenverkehr mit den EWR-Partnerstaaten in Verkehr gebracht werden.

Zu den neuen Vorgaben zählen unter anderem das Verbot des Onlinehandels mit Tabakerzeugnissen, das Verbot von Kautabak und Tabak zum oralen Gebrauch sowie das Verbot neuartiger Tabakerzeugnisse, die bislang keiner eigenen Produktkategorie zugeordnet waren.

Liechtensteinische Wirtschaftsteilnehmer, die im EWR-Markt tätig werden möchten, benötigen künftig eine Bewilligung des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW). Zusätzlich haben sie ein umfassendes Selbstkontrollkonzept einzuführen, das die vollständige und systematische Einhaltung der anspruchsvollen regulatorischen Vorgaben sicherstellt. Dazu gehören insbesondere die Anbindung an das digitale Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse sowie die verpflichtende Meldung von Produktinformationen über das European Common Entry Gate (EU-CEG).

Die Kosten, die dem Staat bei der Umsetzung und Kontrolle entstehen, werden den Marktteilnehmern über kostendeckende Gebühren in Rechnung gestellt.

Mit dieser Verordnung schafft die Regierung klare Rahmenbedingungen für den Marktzugang, erhöht die Transparenz entlang der Lieferkette und stärkt den Gesundheits- und Konsumentenschutz im Einklang mit europäischen Standards.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Wolfgang Burtscher, Abteilungsleiter Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
T +423 236 73 15
Mail: wolfgang.burtscher@llv.li

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