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Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Ausgleich von Vorsorgeansprüchen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. März 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ausserstreitgesetzes, der Jurisdiktionsnorm und des Gesetzes über das internationale Privatrecht verabschiedet.

Mit dieser Vorlage wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um in Liechtenstein die Ergänzung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe hinsichtlich der Aufteilung der Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge (sog. Vorsorgeausgleich) zu ermöglichen. Bislang gibt es nämlich kein inländisches Verfahren, um eine solche Ergänzung zu beantragen, wenn bei einer durch ein ausländisches Gericht ausgesprochenen Scheidung, Ungültigerklärung oder Trennung keine Regelung zum liechtensteinischen Vorsorgeausgleich getroffen wurde. Die Neuerungen gelten selbstverständlich auch für die eingetragene Partnerschaft.

Ziel der Reform ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Zu diesem Zweck werden entsprechende Anpassungen im Ausserstreitgesetz, in der Jurisdiktionsnorm sowie im internationalen Privatrecht vorgenommen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 60 94
michael.winkler@regierung.li

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