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Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. März 2026, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes SVG verabschiedet.

Die Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung der EWR-Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austausches von Informationen über die Strassenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (EU).

Liechtenstein ist aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet, EWR-Recht im Transportbereich umzusetzen.

Mit der Richtlinie soll durch den grenzüberschreitenden Informationsaustausch über die Strassenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikte ein besseres Sicherheitsniveau erreicht werden. Hierzu werden die Delikte, die mit einem in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Zulassung des Fahrzeuges begangen werden, grenzüberschreitend verfolgt. Damit soll eine bessere Angleichung, Umsetzung bzw. Durchsetzung der Vorschriften im Bereich des Strassenverkehrs gewährleistet werden.

Das Amt für Strassenverkehr (ASV), das für das Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister zuständig ist, soll in diesem Zusammenhang die Funktion der nationalen Kontaktstelle für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten übernehmen und als Ansprech- bzw. Auskunftsstelle fungieren.

Zudem soll im Strassenverkehrsgesetz die Berechtigung geschaffen werden, dass die Landespolizei bei Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften über das ASV die Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten in Erfahrung bringen kann. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird daher Art. 99b SVG mit einem Abs. 7 und Abs. 8 entsprechend ergänzt.

Des Weiteren wird mit der gegenständlichen Vorlage eine Änderung im Bereich Administrativmassnahmen vorgenommen. Neu wird bei einer Verweigerung bzw. Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung einer möglichen Fahrunfähigkeit (z.B. Atemalkoholtest oder Blutabnahme) eine Verschärfung der Sanktionierung vorgeschlagen, womit die Entzugsdauer für den Führer- oder Lernfahrausweis von drei auf sechs Monate angehoben werden wird.

Des Weiteren wird die Zuständigkeit für Verwaltungsstrafverfahren bei Verstössen gegen Strassenverkehrsvorschriften neu geordnet bzw. vereinfacht und ausschliesslich der Landespolizei übertragen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 24. Juni 2026.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Generalsekretariat
T +423 236 60 08
infrastruktur@regierung.li

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