Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag zur Digitalisierung des Gesellschafts-, Handelsregister- und Beurkundungsrechts verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Notariatsgesetzes, der Rechtssicherungs-Ordnung sowie des E-Government-Gesetzes verabschiedet. Damit werden die bestehenden Bestimmungen des E-Government-Gesetzes zur Durchführung des elektronischen Anmeldeverfahrens vor dem Handelsregister präzisiert sowie die Möglichkeit zur Abhaltung öffentlicher Beurkundungen in digitaler Form geschaffen. Gleichzeitig wird mit der Vorlage eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche hauptsächlich den Zweck verfolgt, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen.

Behörden sind seit dem 1. Januar 2023, das Amt für Justiz aufgrund einer Ausnahmeregelung ab dem 1. Januar 2025, verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit anderen Behörden sowie mit Unternehmen elektronisch zu kommunizieren. Ausserdem sind Behörden verpflichtet, mit natürlichen Personen elektronisch zu kommunizieren, sofern diese der elektronischen Kommunikation zugestimmt haben.

Mit der Gesetzesvorlage werden nun im Personen- und Gesellschaftsrecht die Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr natürlicher und juristischer Personen mit dem Amt für Justiz im Bereich Handelsregister soweit erforderlich konkretisiert, sodass Anmeldungen zur Eintragung im Handelsregister sowie die Einreichung der erforderlichen Belege auf elektronischem Weg erfolgen können.

Es soll daher künftig möglich sein, Unternehmen vollständig online zu gründen, ohne dass Gründerinnen und Gründer persönlich vor dem Amt für Justiz oder einer anderen Behörde erscheinen müssen. Gleiches soll für die Errichtung von Zweigniederlassungen gelten. Zudem sollen sämtliche Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister sowie zur Einreichung der erforderlichen Belege in elektronischer Form erfolgen können.

Da zur Gründung von Kapitalgesellschaften eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist, enthält die Gesetzesvorlage ausserdem Bestimmungen im Notariatsgesetz und in der Rechtssicherungs-Ordnung, um öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen in digitaler Form durchführen zu können. Künftig werden daher sowohl Notare als auch die Urkundspersonen des Landgerichtes und des Amtes für Justiz öffentliche Beurkundungen ohne physische Anwesenheit der Parteien durchführen können.

Die Gesetzesvorlage sieht zudem vor, dass Personen bei Vorliegen bestimmter Ausschlussgründe nicht zum Mitglied der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft bestellt werden können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um bestimmte vorsätzlich begangene Straftaten sowie Handlungsunfähigkeit. Dabei sollen auch in einem anderen EWR-Mitgliedstaat vorliegende Ausschlussgründe berücksichtigt werden können.

Schliesslich wird auch der grenzüberschreitende Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung erweitert. So werden künftig bestimmte Informationen über Zweigniederlassungen von Hauptniederlassungen in einem anderen EWR-Mitgliedstaat und umgekehrt zwischen den betroffenen Handelsregistern automatisch ausgetauscht.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 6442
justiz@regierung.li

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein