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ikr: Mittlere Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2020 sinkt um 2.7%

Vaduz (ots/ikr) -

Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2020 auf Basis der Kostenentwicklung und der vorgelegten Budgets der Kassen überprüft und zur Kenntnis genommen. Die mittlere Prämie für erwachsene Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr um 2.7%.

Die Krankenkassen haben beim Amt für Gesundheit fristgerecht ihre Budgets für das Geschäftsjahr 2020 zusammen mit den geplanten Änderungen der Beiträge der Versicherten (Prämien) eingereicht. Das Amt für Gesundheit hat die Budgets sowie die geplanten Prämien für 2020 der einzelnen Kassen auf deren Plausibilität geprüft und keinen Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen festgestellt.

Die durchschnittliche Erwachsenenprämie mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung (Minimalfranchise) beträgt für das Jahr 2020 durchschnittlich CHF 334 pro Monat. Sie liegt damit im Durchschnitt um rund CHF 7 pro Monat unter der Durchschnittsprämie des Vorjahres. Bei zwei Kassen sinken die Prämien 2020 um 2 bis 3%, bei der dritten Kasse gibt es einen leichten Zuwachs um rund 1.6%. Für über 90% der Versicherten sinkt somit die Prämie im 2020.

Die individuelle Prämie ist durch die Wahl des Kostenbeteiligungsmodells gestaltbar. Weil immer mehr Versicherte eine freiwillig höhere Kostenbeteiligung wählen, sinkt die tatsächlich entrichtete mittlere Erwachsenenprämie mit allen Kostenbeteiligungsvarianten um 2.7%.

Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich im Jahr 2020 auf CHF 149.50 pro Monat (2019 CHF 154.00) für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 74.75. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz

Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung liegt 2020 um CHF 148 pro Monat oder CHF 1'776 pro Jahr unter jener der Schweiz. In der Schweiz werden die Prämien nicht durch einen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder zudem vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem keine Kostenbeteiligung, so dass für Familien im Vergleich eine zusätzliche Entlastung besteht.

Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Homepage des Amts für Gesundheit www.ag.llv.li abrufbar.

Flankierende Massnahmen

Seit dem Jahr 2013 ist es gelungen, das früher ungebremste Wachstum der jährlichen Pro-Kopf-Kosten der OKP in Liechtenstein spürbar zu bremsen. Wären die Kosten, wie zwischen 2001 und 2013, mit durchschnittlich 4% pro Jahr weiter gewachsen, so wären die OKP-Bruttoleistungen für das Jahr 2018 um rund CHF 40 Mio. höher ausgefallen. Für die Jahre 2014 bis 2018 ergibt sich kumuliert eine Differenz von über CHF 100 Mio. gegenüber dem Trend. Die Massnahmen zur Kostendämpfung waren also sehr wirksam.

Auch in der Prämie zeichnet sich diese für die Versicherten positive Entwicklung ab. Die Prämien 2017 sind wegen der neu eingeführten höheren Kostenbeteiligung deutlich gesunken. Seither sind sie stabil geblieben, die mittlere Prämie unter Berücksichtigung der freiwillig höheren Kostenbeteiligung ist sogar weiter zurückgegangen. Versicherte einer grossen Kasse profitierten ausserdem in diesem Jahr von einer freiwilligen Rückzahlung im Gegenwert von rund 9% der Jahresprämie.

Es wird weiterhin eine grosse Herausforderung sein, die Kostenentwicklung unter Kontrolle zu halten. Die Kosten sind massgeblich für die Entwicklung der Prämien. Die geschaffenen und in den letzten Jahren verbesserten Werkzeuge im Bereich der Kostensteuerung müssen hierzu konsequent angewendet und weiterentwickelt werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Amt für Gesundheit
Eva Maria Mödlagl, Aufsicht und Statistik
T +423 236 7341

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