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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend eines Finanzbeschlusses zum Neubau eines Landesspitals

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 den Bericht und Antrag betreffend eines Finanzbeschlusses zum Neubau eines Landesspitals verabschiedet. Sie beantragt darin beim Landtag einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 65.5 Mio. für den Bau eines neuen Landesspitals auf dem Wille-Areal in Vaduz. Gleichzeitig ist für die Realisierung die Umwidmung eines Grundstücks des Landes vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen notwendig.

Die Infrastruktur des Landesspitals ist im Kern fast 40 Jahre alt und zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien Betriebs müssen immer wieder Investitionen in eine alte Bausubstanz getätigt werden. Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, in neue Spitalinfrastruktur zu investieren. Mit Bericht und Antrag Nr. 16/2019 wurde dem Landtag Anfangs 2019 eine Variantenstudie vorgelegt. Diese wurde ausführlich diskutiert und der Landtag ist zum Schluss gekommen, dass die beiden Varianten am bestehenden Standort nicht weiter verfolgt werden und die Regierung sich vertieft mit den drei verbleibenden Varianten befassen soll. Diese sind das Wille-Areal am westlichen Ende der Zollstrasse in Vaduz, eine etwas weiter östlich an der Zollstrasse gelegene Variante, für welche die Gemeinde Vaduz ein Grundstück zum Tausch angeboten hat ("Wäldli-Areal") sowie der Aus- und Anbau der Liegenschaft der ehemaligen Privatklinik in Bendern.

Die Eigentümer des Klinikgebäudes in Bendern teilten dem zuständigen Ministerium Ende Mai mit, dass das Gebäude vermietet sei. Es steht daher nicht mehr zur Verfügung. Die Regierung hat sich folglich mit den noch verbleibenden zwei Varianten beschäftigt.

Die beiden Standorte Wäldli-Areal und Wille-Areal sind grundsätzlich für einen Neubau des Landesspitals gut geeignet. Beim Wäldli-Areal muss ein Tauschgeschäft durchgeführt werden, welches den Erwerb und die Veräusserung diverser Grundstücke bedingt. Diese Geschäfte unterliegen dem Referendum auf Landes- und Gemeindeebene. Ebenso unterliegt die für die Realisierung nötige Umzonierung dem Referendum in der Gemeinde Vaduz. Zudem sind Einsprachen der Nutzer benachbarter Wohnliegenschaften möglich. Das Land müsste sich in dieser Variante von Bodenreserven trennen, während das Wille-Areal weiterhin schlecht genutzt würde.

Für das Wille-Areal wurde in der Variantenstudie ausgeführt, dass die schon lange anhaltende Diskussion um die Werkhöfe Oberland und Unterland bzw. einem gemeinsamen Landeswerkhof ein Spitalprojekt verzögern könnte. Es soll nun eine Übergangslösung in einem Mietobjekt angestrebt werden, so dass die beiden Projekte entkoppelt werden können. Das Wille-Areal steht zudem im Eigentum des Landes und befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Es sind also weder eigentumsrechtliche noch zonenrechtliche Massnahmen für eine Realisierung eines Spitalbaus nötig. Daher favorisiert die Regierung das Wille-Areal als neuen Standort für das Landesspital.

Der Standort hat auch Nachteile - insbesondere optische - welchen durch entsprechende Massnahmen begegnet werden muss. Das Areal wirkt heute nicht sehr einladend. Nach Fertigstellung des Baus des Liechtensteinischen Roten Kreuzes und eines architektonisch gut gestalteten Landesspitals mit einer attraktiven Umgebung und Bepflanzung kann der Ortseingang von Vaduz aber stark aufgewertet werden.

Die Regierung beantragt aus diesen Gründen für einen Neubau eines Landesspitals auf dem Wille-Areal einen Verpflichtungskredit von CHF 65.5 Mio. sowie die Umwidmung einer der Parzellen auf diesem Areal vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, damit diese für den Neubau genutzt werden kann.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
T +423 236 60 18

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