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ikr: Fünfter Länderbericht zur Gleichstellung der Frau in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 31. Januar 2018 den fünften Länderbericht über die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention eingereicht. Dieser gibt einen Überblick zum Stand der Gleichstellung in Liechtenstein, legt Massnahmen im Zusammenhang mit Gleichstellungs- und Diskriminierungsfragen dar und zeigt den weiteren Handlungsbedarf auf.

50 Seiten umfasst der Länderbericht über die Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Behandelt werden insbesondere die Themen Rechtsschutz von Frauen gegen Diskriminierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben, Gewalt gegen Frauen, Ehe- und Familienbeziehungen sowie Chancen in der Ausbildung und im Erwerbsleben.

Wichtige Schritte umgesetzt

In der Berichtszeit von Juni 2009 bis Dezember 2017 hat Liechtenstein bedeutende Entscheidungen zur Gleichstellung der Frau getroffen und umgesetzt. So wurde mit der Gründung des Vereins für Menschenrechte eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution geschaffen, die unter anderem Mädchen und Frauen als Anlaufstelle dient, um sich über mögliche Rechtswege bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung zu informieren. Weitere Meilensteine waren die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention, Verbesserungen in der ausserhäuslichen Kinderbetreuung sowie die Entkriminalisierung der Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch.

Förderung und Motivation von Frauen

"Auch wenn Liechtenstein im internationalen Vergleich gut abschneidet, gibt es in Sachen Gleichstellung noch zu tun", betont Regierungsrätin Aurelia Frick. "Vor allem in Bezug auf die Förderung der aktiven politischen Repräsentation von Frauen besteht Handlungsbedarf." Das zeigen die Landtagswahlen 2017, die einen empfindlichen Rückgang des Frauenanteils im Landtag von 20 Prozent auf 12 Prozent mit sich brachten und in der Bevölkerung eine anhaltende Diskussion über Gründe und Massnahmen auslösten. Der Regierung ist es ein grosses Anliegen, Frauen zu ermutigen, ihr Potenzial vermehrt in politischen Ämtern zu entfalten. So setzt auch der Fachbereich Chancengleichheit im Amt für Soziale Dienste den Schwerpunkt seines Massnahmenplans 2017-2018 auf die stärkere Vertretung von Frauen in politischen Gremien sowie in Führungs- und Entscheidungspositionen. Unter anderem wird in diesem Rahmen der 15. Politiklehrgang für Frauen durchgeführt.

Noch immer sind Frauen im Vergleich zu Männern in höheren beruflichen Positionen untervertreten. Ein Fokus liegt deshalb darauf, sie zu befähigen und zu motivieren, sich für Führungsfunktionen zu bewerben. Hierfür müssen Mädchen bereits im Schulalter bestärkt und stereotype Rollenbilder aufgebrochen werden. Auch unterstützt die Regierung Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und ungerechtfertigte Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Zwar hat sich diese Differenz in den vergangenen Jahren kontinuierlich verringert - von 20 Prozent im Jahr 2006 auf 16,5 Prozent im Jahr 2014 -, aber das Ziel der gänzlichen Gleichstellung ist noch nicht erreicht.

Liechtenstein hat sich verpflichtet

Liechtenstein hat die Frauenrechtskonvention im Dezember 1995 ratifiziert und seither vier Länderberichte sowie einen Follow-up-Bericht über deren Umsetzung eingereicht. Auf Grundlage der eingereichten Berichte hebt der zuständige Ausschuss jeweils die Fortschritte hervor und gibt Empfehlungen ab, wie der Vertragsstaat die Implementierung der Konvention weiter verbessern kann. Der fünfte Länderbericht Liechtensteins wird im Juli 2018 vor dem zuständigen Ausschuss in Genf präsentiert.

Der Bericht ist auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik "Publikationen und Berichte > Berichte > Frauenrechte" einsehbar.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Nuscha Wieczorek, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 65

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