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ikr: Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2016 steigen durchschnittlich um 4.3%

Vaduz (ots/ikr) -

Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Abänderungen der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2016 auf Basis der Kostenentwicklung und der vorgelegten Budgets der Kassen überprüft und genehmigt. Die durchschnittliche Prämienerhöhung beträgt 4.3%. Der Arbeitgeberbeitrag an die OKP für Erwachsene beträgt ab 1. Januar 2016 CHF 173.50 monatlich.

Die Krankenkassen haben beim Amt für Gesundheit fristgerecht ihre Budgets für das Geschäftsjahr 2016 zusammen mit den geplanten Änderungen der Beiträge der Versicherten (Prämien) eingereicht. Das Amt für Gesundheit hat die Budgets sowie die geplanten Prämien für 2016 der einzelnen Kassen auf deren Plausibilität geprüft. Die durchschnittliche, im Verhältnis zur jeweiligen Versichertenanzahl gewichtete Prämiensteigerung im Jahr 2016 liegt für die Prämie mit gesetzlicher Franchise bei 4.3%. Die Durchschnittsprämie (ohne Unfalldeckung) für Erwachsene beträgt im Jahr 2016 monatlich CHF 347. Sie liegt damit um CHF 14 pro Monat über der Durchschnittsprämie des Vorjahres.

Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien, also CHF 173.50 für Erwachsene. Bei Jugendlichen beläuft sich der Arbeitgeberbeitrag auf CHF 86.75. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2016.

Die Publikation erfolgt im elektronischen Amtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung unter www.amtsblatt.llv.li.

Gründe für die Prämienentwicklung

Der Landtag hat im Juni dieses Jahres beschlossen, den Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten (Erwachsene) für 2016 unverändert beim Vorjahresbetrag von CHF 33 Mio. zu belassen. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde also keine weitere Einsparung beim Staatsbeitrag beschlossen, welche sich steigernd auf die Prämien auswirkt. Das Sparziel im Bereich der Gesundheitskosten ist erreicht. Die Kassen gehen im Durchschnitt von mittleren Zuwachsraten der Kosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 4% pro Jahr aus.

Weiterhin durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz

Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung beträgt für 2016 CHF 364.27. Mit CHF 428.14 im schweizerischen Durchschnitt (+4.0% gegenüber Vorjahr) müssen unsere Nachbarn wie bisher tiefer in die Tasche greifen. Zugleich liegen andererseits die jährlichen Pro-Kopf-Kosten der OKP in Liechtenstein (2014: CHF 4'438) aber spürbar über jenen der Schweiz (2014: CHF 3'512). Im angrenzenden Kanton St. Gallen zahlen die Versicherten im nächsten Jahr mit durchschnittlich CHF 394.38 (+3.8%) mehr für die Grundversicherung als die Versicherten im Fürstentum Liechtenstein. Die Prämie im Kanton Graubünden liegt mit CHF 361.10 (+4.8%) knapp unter dem Liechtensteiner Niveau, wobei in der Schweiz die Prämien nicht durch einen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert werden. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder vollständig von der Krankenkassenprämie befreit, so dass dadurch für Familien im Vergleich eine zusätzliche Entlastung besteht.

Flankierende Massnahmen

Um das ungebremste Kosten- und Mengenwachstum im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, wurden von der Regierung in den letzten beiden Jahren bereits diverse Massnahmen ergriffen. So wurde bei den Ärzten der Tarif für das Praxislabor sowie für die Top 20 Positionen im Arzttarif gekürzt. Weiter wurde der Arzttarif überarbeitet und missbrauchsanfällige Positionen im Tarif wurden präzisiert oder gestrichen. Beim externen Fachlabor sowie bei den Physiotherapeuten wurde zudem ein Absenkungspfad eingeleitet, der bis zum 1.1.2017 zu einer Tarifhöhe analog der Schweiz führen soll. Ein weiterer Meilenstein für das Gesundheitswesen bedeutet das Leiturteil des Staatsgerichtshofes, der die Rückforderung von CHF 1 Mio. an zu viel bezogenen Vergütungen bestätigt.

Mit der vom Landtag verabschiedeten KVG-Revision sollen weitere Massnahmen gesetzt werden, damit das Kosten- und Mengenwachstum der letzten Jahre eingeschränkt werden kann. Ziel ist es, die Prämien auch in Zukunft bezahlbar zu halten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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