Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Europäische Aufsichtsbehörden - Durchbruch für politische Kompromisslösung gefunden

Vaduz (ots/ikr) -

Regierungschef Adrian Hasler nahm am Dienstag, 14. Oktober 2014, am Treffen der EFTA-Finanzminister mit dem EU-Rat der Finanzminister in Luxemburg teil. EU-Kommissar Michel Barnier und Regierungschef Adrian Hasler konnten anlässlich des Ecofin-Rats erfreut bekannt geben, dass die EU-Seite und die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen - nach intensiven Diskussionen und Dank der Kompromissbereitschaft beider Seiten - nun endlich eine Lösung für die Übernahme der Rechtsakte zu den drei Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA ins EWR-Abkommen finden konnten.

Damit ist die Übernahme der hängigen EU-Rechtsakte im Finanzdienstleistungsbereich möglich. Dies stellt sicher, dass der gleichberechtigte Zugang zum EU-Binnenmarkt für die liechtensteinischen Finanzplatzakteure erhalten bleibt beziehungsweise weiter ausgebaut werden kann. Die noch erforderlichen technischen EWR-Verfahrensschritte werden allerdings noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Meilenstein für den Finanzplatz

Die Übernahme der Europäischen Aufsichtsbehörden ins EWR-Abkommen hat für den liechtensteinischen Finanzplatz grösste Wichtigkeit. Nur eine Lösung im Rahmen des EWR-Abkommens ermöglicht den Erhalt des gleichberechtigten Zugangs für den liechtensteinischen Finanzplatz zum EU-Binnenmarkt, der über 500 Millionen EU-Bürger umfasst. Daher hat Liechtenstein mit viel Energie und grossem Einsatz an einer solchen Lösung mit allen Involvierten gearbeitet. Die nun gefundene Lösung respektiert die Grundstruktur des EWR-Abkommens und stellt aber auch die gleiche Rechtsanwendung im gesamten EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen sicher.

Aufbau EWR-Abkommen respektiert und Homogenität des gemeinsamen Binnenmarkts sichergestellt

Die 2011 errichteten EU-Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA wurden mit direkten Entscheidungskompetenzen gegenüber EU-Finanzaufsichtsbehörden bzw. EU-Finanzmarktakteuren ausgestattet. Somit können sie im Extremfall beispielsweise einer EU-Bank die Bankenlizenz entziehen oder den Vertrieb eines EU-Fonds untersagen. Da die EWR/EFTA-Staaten als Nicht-EU-Staaten kein Stimmrecht bei EBA, ESMA und EIOPA haben, musste eine Lösung für die Übertragung dieser Entscheidungskompetenzen in den EFTA-Pfeiler gefunden werden. Die Schwierigkeit dabei war, einerseits den Aufbau des EWR-Abkommens zu respektieren und andererseits die Homogenität im ganzen EU/EWR-Binnenmarkt sicherzustellen.

Die schlussendlich erzielte politische Einigung hinsichtlich der Übernahme der EBA-, ESMA- und EIOPA-Verordnungen respektiert den Aufbau des EWR-Abkommens und stellt gleichzeitig die Homogenität sicher.

Link

Den Originaltext der Council Conclusions des Ecofin-Rates vom 14.Oktober 2014 können unter folgendem Link abgerufen werden: http://register.consilium.europa.eu/content/out?lang=DE&DOC_LANCD=EN&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID=ST-14178-2014-REV-1

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 15.10.2014 – 14:32

    ikr: Laute Blätter im Herbst

    Vaduz (ots/ikr) - Im Herbst verwelken die Blätter und fallen geräuschlos zu Boden. Und dann beginnt der "Krach". Laubsauger und Laubbläser sorgen zwar für Erleichterungen in der Gartenarbeit, sie verursachen aber auch beachtlichen Lärm. Seit mehreren Jahren ist es Mode, dass das fallende Laub nicht mehr mit dem Rechen zusammen geführt und anschliessend mit einem Korb zum Komposthaufen getragen wird, sondern mit einem Laubbläser auf Haufen geblasen oder mit einem ...

  • 14.10.2014 – 15:10

    ikr: Abänderung der Verordnung über Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2014 die Abänderung der Verordnung über Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft (LEV) genehmigt. Um die im Massnahmenpaket III formulierten Sparziele zu erreichen, wird mit der gegenständlichen Abänderung der Verordnung der Ansatz des Basisbeitrages reduziert. Mit diesem Ansatz kann die Last der ...