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ikr: Schlussauslosung für Aufenthaltsbewilligungen

Vaduz (ots/ikr) -

Am 8. November 2013 hat das Ausländer- und Passamt die zweite Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen in diesem Jahr durchgeführt. Damit können 15 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und 4 zur erwerblosen Wohnsitznahme vergeben werden. Anmeldungen für die nächste Auslosung nimmt das Ausländer- und Passamt während des Februars 2014 entgegen.

Am 8. November 2013 hat das Ausländer- und Passamt die Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen für EWR-Staatsangehörige durchgeführt. Unter der Aufsicht eines Landrichters wurden 15 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und 4 Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme ausgelost.

Die ausgelosten Erwerbstätigen stammen aus Österreich (8), Deutschland (4), Spanien, Slowenien und Schweden (je 1). 73,34 Prozent davon sind männlichen und 26,66 Prozent weiblichen Geschlechts. Die 4 Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme teilen sich zu gleichen Teilen auf die Geschlechter auf. Alle vier Ausgelosten stammen aus Deutschland.

Mit dieser Schlussauslosung ist das Auslosungsverfahren für 2013 abgeschlossen. Bewerbungen für die erste Vorauslosung 2014 sind zwischen dem 1. und 28. Februar 2014 beim Ausländer- und Passamt einzureichen. Die Teilnahmeformulare sind ab Mitte Januar 2014 beim Ausländer- und Passamt erhältlich oder können dann unter der Internetadresse www.apa.llv.li abgerufen werden.

Das liechtensteinische Auslosungsverfahren

Liechtenstein kommt mit den Auslosungen und der damit verbundenen Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seinen EWR-rechtlichen Verpflichtung im Sinne der ausgehandelten "Sonderlösung" nach, die im Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses festgelegt wurde. Gemäss dieser Verpflichtung muss Liechtenstein die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen durch ein Verfahren vergeben, das allen Bewerbern "Chancengleichheit" gewährleistet. Liechtenstein stellt dies mit einem Auslosungsverfahren sicher, das zweimal jährlich - jeweils im Frühling und im Herbst - durchgeführt wird. Schweizer Staatsangehörige können nicht an der Auslosung teilnehmen.

Das Auslosungsverfahren erfolgt gemäss Personenfreizügigkeitsgesetz in zwei Stufen (Vor- und Schlussauslosung). An der Vorauslosung wird jeweils die doppelte Anzahl an Bewerbungen der zu vergebenden Bewilligungen gezogen. Damit erhöhen sich die Erfolgschancen von der Vor- zur Schlussauslosung auf mindestens 50 Prozent. Die Personen, die im Rahmen der Vorauslosung gezogen wurden, haben dann rund sechs Wochen Zeit, die Voraussetzungen für die Schlussauslosung zu erfüllen.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Leiter Bewilligungen und Integration
T+423 236 61 45

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