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ikr: Steuergipfel des Regierungschefs mit den Verbänden

Vaduz (ots/ikr) -

Am 9. November 2012 fand das zweite Treffen des Regierungschefs mit Vertretern der Wirtschaftsverbände statt, um über Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes zu diskutieren. Vertreten waren die Industrie- und Handelskammer, die Wirtschaftskammer, die Treuhändervereinigung, die Wirtschaftsprüfervereinigung, der Bankenverband, der Versicherungsverband, die Rechtsanwaltskammer sowie der ArbeitnehmerInnenverband. Diskutiert wurden sowohl einnahmenseitige wie auch ausgabenseitige Massnahmen. Von Seiten der Verbände wurde betont, dass weitere Sparmassnahmen zu prüfen sind, bevor wesentliche Steuererhöhungen vorgenommen werden. Die Verbände waren sich aber auch einig, dass Steuererhöhungen wohl unvermeidbar sind.

Verpflichtung aus Finanzhaushaltsgesetz

Regierungschef Klaus Tschütscher betonte ausdrücklich, dass die Regierung aus dem Finanzhaushaltsgesetz eine gesetzliche Verpflichtung habe, dem Landtag im Mai 2013 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Massnahmen sie das in der Finanzplanung aufgezeigte Defizit per Ende 2016 von CHF 52 Mio. beseitigen wird. Damit die neue Regierung diesen Bericht zeitgerecht vorlegen kann, müssen noch in dieser Legislaturperiode die entsprechenden Vorarbeiten gemacht, Weichen gestellt und Berichte verfasst werden.

Vorlage im Dezember-Landtag

Regierungschef und Verbände einigten sich darauf, dass in einem ersten Schritt einnahmenseitige Massnahmen umgesetzt werden, die als unbestritten gelten. Unbestritten sind im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer die Erhöhung des Tarifs auf das Niveau der Steuerbelastung gemäss altem Steuergesetz, die Einführung einer weiteren Tarifstufe sowie die Erhöhung des Steuersatzes für die Widmungssteuer. Im Bereich der Ertragssteuer soll die Generierung von Verlusten durch Eigenkapitals-Zinsabzug abgeschafft und die Verrechnung des Verlustvortrages beschränkt werden. Diese Massnahmen werden in die Regierungsvorlage zur Abänderung des Steuergesetzes aufgenommen werden, welche in der Dezember-Sitzung des Landtags behandelt werden soll. Neben diesen Massnahmen soll der Schuldenabzug bei den durch Grundpfandtitel gesicherten Schulden im Umfang des Steuerschätzwertes der belasteten Liegenschaft beschränkt werden; diese Massnahme wurde in der Vernehmlassung vorgeschlagen.

Vorlage eines gemeinsamen Berichts zu weiteren einnahmen- und ausgabenseitigen Sanierungsmassnahmen bis Februar 2013

Einigkeit bestand im Treffen darüber, dass diese Massnahmen nicht ausreichen und deshalb weitere Massnahmen zu ergreifen sind. Die Sanierung des Staatshaushaltes ist allen ein grundlegendes und dringendes Bedürfnis. Es wurde deshalb eine gemeinsame Projektgruppe der Verbände mit der Regierung eingesetzt. Die Projektgruppe soll bis Mitte Februar 2013 einen Bericht erarbeiten, in dem einnahmen- und ausgabenseitige Massnahmen zur Sanierung des Haushaltes in Höhe von CHF 52 Mio. vorgeschlagen werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck, Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
T +423 236 64 40

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