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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsverfahren zur Einführung einer Fristenhemmung im Verwaltungsverfahren

Vaduz (ots/ikr) -

Die von der Regierung vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass im allgemeinen Verwaltungs- und im Verwaltungsstrafverfahren vom 24. Dezember bis zum 6. Januar des Folgejahres eine Fristenhemmung eingeführt wird. Das bedeutet, dass in dieser Zeit der Fristenlauf für ein Rechtsmittel verlängert wird. Diese Regelung soll im allgemeinen Verwaltungsverfahren allerdings nur für Fristen gelten, die kürzer als vier Wochen sind.

"Damit wird sichergestellt, dass für das Ergreifen von Rechtsmitteln über die Feiertage von Weihnachten und Neujahr ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Mit dieser Änderung kommen wir einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach", unterstreicht Regierungsrätin Aurelia Frick.

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 21. August 2012 einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht verabschiedet. Dieser kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. September 2012.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter
T +423 236 7427

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