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ikr: Klarstellung
Ablauf nach Einreichung der Unterschriftenbogen für Initiativen

Vaduz (ots/ikr) -

In einer in der gestrigen Ausgabe des Volksblatts von unbekannter Seite grossflächig publizierten Anzeige mit dem Titel "Keine Angst vor der Unterschrift" war zu lesen, dass die Unterschriftenbogen für eine Volksinitiative nach Kontrolle durch die Gemeinden an die Regierungskanzlei gelangten, wo sie vom Leiter der Regierungskanzlei und dem zuständigen Regierungsrat (Ressort Inneres) stichprobenweise geprüft und sicher verwahrt würden.

Das Ressort Inneres stellt hierzu Folgendes klar:

Die von der jeweiligen Gemeinde kontrollierten Unterschriftenbogen werden von den Initianten bei der Regierungskanzlei eingereicht. Danach findet eine vollständige Überprüfung gemäss Art. 71 Volksrechtegesetz statt, die von einem Mitarbeiter des Ressort Inneres sowie dem stellvertretenden Leiter der Regierungskanzlei vorgenommen wird. Die Unterschriften werden für zehn Jahre in der Registratur der Regierung abgelegt und danach dem Landesarchiv zur weiteren Verwahrung übergeben.

Kontakt:

Regierungskanzlei
Peter Sele, Stellvertretender Leiter
T +423 236 60 36

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