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ikr: Abänderung des Tierärztegesetzes - Start der Vernehmlassung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Januar den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Tierärztegesetzes verabschiedet.

Hauptbestandteil der Gesetzesrevision ist die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Führung einer Tierarztpraxis in Form einer juristischen Personen. Nach heute gültigem Recht ist die Führung einer Tierarztpraxis als juristische Person im Tierärztegesetz explizit ausgeschlossen.

Nachdem der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Oktober 2008 (StGH 2008/38) festgestellt hatte, dass das Verbot, Arztpraxen in Form einer juristischen Person zu führen, gegen die verfassungsgesetzlich gewährleistete Handels- und Gewerbefreiheit verstösst, wurde das Verbot für Arztpraxen aufgehoben.

Die Rechtssprechung des Staatsgerichtshofs ist auf Tierarztpraxen analog anzuwenden, so dass das im Tierärztegesetz verankerte Verbot aufzuheben und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Führung einer Tierarztpraxis als juristische Person zu schaffen sind.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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