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pafl: Neues E-Governement-Gesetz: Stellungnahme an den Landtag verabschiedet

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. August 2011 die Stellungnahme an den Landtag zum Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG) verabschiedet. Die erste Lesung der Vorlage durch den Landtag fand im Juni 2011 statt. Während dieser Lesung wurde die Vorlage sehr positiv aufgenommen, ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Der Landtag hob hervor, dass der elektronische Geschäftsverkehr einen grossen Fortschritt für die Kommunikation zwischen Behörden und Privaten sowie zwischen Behörden untereinander bedeutet.

Die Behörden erhalten mit dem neuen E-Government-Gesetz das Recht, elektronische Dienstleistungen in jeder technisch möglichen Form anzubieten, zu betreiben und durchzuführen. "Es steht den Bürgern künftig offen, elektronisch mit den Behörden zu kommunizieren. Dies entspricht dem Grundgedanken einer modernen, serviceorientierten Verwaltung", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Grundsatz der Freiwilligkeit

Die Vorlage basiert auf dem Gedanken, dass der Verwaltungskunde beziehungsweise die Verwaltungskundin selbst darüber entscheiden kann, ob er oder sie die Dienstleistungen des E-Governments in Anspruch nehmen will. Es ist vorgesehen, dass der elektronischen Kommunikation ausdrücklich zugestimmt werden muss. Diese Zustimmung kann entweder generell bei den Behörden hinterlegt oder auch nur für ein einzelnes Verfahren erteilt werden. Zudem kann die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation jederzeit widerrufen werden.

Für die Identifizierung einer Person im elektronischen Geschäftsverkehr wird ein elektronischer Identitätsausweis (eIDA) geschaffen. Damit die Identifizierung eindeutig gewährleistet werden kann, wird die PEID mit der Kennung des elektronischen Zertifikats verknüpft. "Der eIDA bildet eine logische Einheit zwischen Identität und Signatur, weshalb dieser vollwertig und rechtsgültig für Verwaltungsverfahren sowie in der Privatwirtschaft genutzt werden kann", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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