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pafl: Abänderung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2011.

Die zu Grunde liegende europäische Richtlinie 2009/38/EG soll die Wirksamkeit des Rechts auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sicherstellen und für Rechtssicherheit in Fragen der Einrichtung und Arbeitsweise eines europäischen Betriebsrates sorgen. Gleichzeitig soll die Fortdauer bereits geltender Vereinbarungen ermöglicht werden.

Liechtenstein ist verpflichtet im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft europäisches Recht zu übernehmen.

Länderübergreifende Beschlüsse werden erleichtert

Europäische Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer von gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und stellen die Unterrichtung und Anhörung dieser Arbeitnehmer auf EWR-Ebene sicher. Die umgestaltete Richtlinie soll besonders das Recht auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie die Abstimmung mit einzelstaatlichen Vertretungsgremien der Arbeitnehmer sicherstellen.

Kontakt:

Markus Kaufmann,
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters,
T +423 236 60 09

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