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pafl: Finanzausgleich für Gemeinden - k-Faktor wird 2011 festgelegt

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. November (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom Dienstag den Bericht und Antrag an den Landtag 
betreffend Anpassung des Faktors (k) zur Festlegung des 
Mindestfinanzbedarfs für die Ausgleichsperiode 2012-2015 
verabschiedet. Damit kommt sie dem gesetzlichen Auftrag nach, dem 
Landtag jeweils im zweiten Jahr vor Beginn einer neuen 
Finanzausgleichsperiode einen Vorschlag zur Höhe dieses Faktors zu 
unterbreiten. Der k-Faktor ist einer von mehreren Parametern, die die
effektiven Finanzzuweisungen zwischen den Gemeinden definieren.
Angesichts der Tatsache, dass derzeit im Rahmen der 
Landeshaushaltssanierung eine Vernehmlassung betreffend Anpassung 
dieser verschiedenen Parameter läuft, worin die Höhe des Faktors (k) 
nur eine von verschiedenen Anpassungen darstellt, empfiehlt die 
Regierung dem Landtag, den Faktor nicht im laufenden Jahr definitiv 
festzulegen. Vielmehr beantragt sie die Verschiebung der Entscheidung
auf März 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt nämlich wird die Regierung das
Gesetzespaket zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems vorlegen und 
dabei die Rückmeldungen der Gemeinden zu der laufenden Vernehmlassung
mit einbeziehen können.
Handlungsfähigkeit erhalten
Regierungschef Klaus Tschütscher: "Der vorliegende Bericht und 
Antrag ist auch im grösseren Kontext der Agenda 2020 zu sehen. Ein 
Teilziel der Agenda ist es, die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit 
zu erhalten. Dies gelingt nur, wenn wir mittelfristig wieder einen 
ausgeglichenen Landeshaushalt erreichen. Im Rahmen der 
Sanierungsstrategie hat die Regierung es als politisches 
Handlungsfeld definiert, die Finanzzuweisungen des Landes an die 
Gemeinden an die veränderten finanziellen Möglichkeiten des Landes 
anzupassen."
Im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts wurde seitens der 
Regierung ein Sanierungsbedarf von 160 Millionen Franken 
festgestellt. Dabei soll die Sanierung durch eine Reduktion der 
Staatsausgaben erreicht werden, wozu die Finanzzuweisungen an die 
Gemeinden einen Beitrag von rund 50 Millionen Franken im Vergleich zu
den für 2010 budgetierten 165 Millionen Franken leisten sollen. Diese
Zielsetzung wurde vom Landtag an seiner Sitzung vom Juni 2010 
mehrheitlich bestätigt.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
T +423 236 61 14

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