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pafl: Verordnung zum Luftreinhaltegesetz abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. November (pafl) - Die Regierung hat die
abgeänderte Verordnung zum Luftreinhaltegesetz genehmigt. Die 
Abänderung der Verordnung wurde notwendig, da nun auch die Schweiz 
die EU-Abgasvorschriften übernimmt und deshalb in Liechtenstein nur 
noch dem EU-Standard entsprechende Arbeitsgeräte in Verkehr gebracht 
werden dürfen.
Die EU-Richtlinie mit Abgasvorschriften für benzinbetriebene 
Arbeitsgeräte wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen oder Laubbläser wurde 
im Jahr 2004 ins EWR-Abkommen übernommen. Da die Schweiz diese 
EU-Abgasvorschriften nicht in ihr Recht übernahm, konnten in 
Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz weiterhin 
Arbeitsgeräte in Verkehr gebracht werden, die nicht dem EU-Standard 
entsprachen. Der schweizerische Bundesrat hat nun im Juni die 
Luftreinhalteverordnung abgeändert und die EU-Abgasvorschriften für 
Arbeitsgeräte, gültig ab dem 1. Januar 2011, übernommen. Aus diesem 
Grund können auch in Liechtenstein nur noch dem EU-Standard 
entsprechende Arbeitsgeräte in Verkehr gebracht werden.
Mit der Anpassung der liechtensteinischen Luftreinhalteverordnung 
sollen zudem weitere Änderungen der schweizerischen 
Luftreinhalteverordnung übernommen werden. Diese betreffen im 
Wesentlichen Bestimmungen zu den Anforderungen an Brenn- und 
Treibstoffe sowie den Grenzwert für den Dampfdruck von 
Benzin-Bioethanolgemischen.
Die Änderungen der Luftreinhalteverordnung führen wieder zu einer 
weitgehenden Rechtsharmonisierung mit den schweizerischen 
Rezeptionsvorlagen.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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