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pafl: Abänderung des Bankengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes und des Marktmissbrauchgesetzes in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 26. Oktober den Vernehmlassungsbericht über die 
Abänderung des Bankengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes und des 
Marktmissbrauchgesetzes verabschiedet. Mit den Abänderungen werden 
eine bereits in den EWR übernommene Richtlinie sowie weitere noch zu 
übernehmende Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Alle Richtlinien umfassen Reformen im Bereich der 
Finanzdienstleistungen, die Schwachstellen in den 
Eigenkapitalvorschriften und im Risikomanagement, die insbesondere 
durch die Geschehnisse der Finanzkrise offengelegt wurden, beseitigen
sollen. Zwei Richtlinien (CRD-I-Paket) betreffen bestimmte technische
Vorschriften im Zusammenhang mit der Eigenmittelunterlegung von 
Kredit-, Markt- und operationellen Risiken, die Anerkennung von als 
Sicherheit an die Bank verpfändeten Lebensversicherungen sowie 
Verbriefungen. Eine Richtlinie (CRD-II-Paket) betrifft vor allem 
Verbesserungen im Bereich des Risikomanagements und der 
Beaufsichtigung von EWR-weit tätigen Banken und 
Wertpapierunternehmen. Die noch nicht publizierte Richtlinie, bekannt
als CRD-III-Paket, umfasst Reformen für das Management von 
Grosskreditrisiken (Klumpenrisiken), für die Anrechnung von hybriden 
Finanzinstrumenten zum Kernkapital, für die qualitativen 
Anforderungen für Investitionen in verbriefte Finanzprodukte, für das
Liquiditätsrisikomanagement sowie für angemessene 
Vergütungspraktiken. Damit werden vorgegebene Standards des 
Basel-Ausschusses (Basel II) umgesetzt, die insgesamt zur 
Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen sollen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. November 2010.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40

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