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pafl: Eisenbahngesetz wird revidiert

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Oktober (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag mit Bericht und Antrag die Totalrevision des
aus dem Jahr 1967 stammenden Eisenbahngesetzes. Mit der Totalrevision
sollen EWR-rechtliche Vorgaben übernommen und der öffentliche Verkehr
im Verbund mit dem Linienverkehr grenzüberschreitend attraktiver 
gestaltet werden.
Die EU-Richtlinie zur Entwicklung der Eisenbahnen in der 
Gemeinschaft stellte im Jahr 1991 den ersten Schritt zu einer 
einheitlichen europäischen Eisenbahnpolitik dar. Mittlerweile wurden 
innerhalb der sogenannten "Eisenbahnpakete" zahlreiche EWR-Rechtsakte
erlassen, die zum Ziel haben, die staatlichen Eisenbahnunternehmen zu
wettbewerbsfähigen Bahnen umzugestalten und die national 
abgeschotteten Eisenbahnmärkte zu öffnen. Von grundlegender Bedeutung
ist dabei, dass zwischen Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehr 
unterschieden wird, verbunden mit einem freien Netzzugang für alle 
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zueinander in Wettbewerb treten 
können.
Die über das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein führende 
Eisenbahnstrecke - von der Staatsgrenze beim st. gallischen Buchs bis
zur Staatsgrenze bei Schaanwald - dient fast ausschliesslich dem 
internationalen Transitverkehr. Seit dem Jahr 2000 verkehrt auch ein 
beschränkter Regionalverkehr als "Liechtenstein Takt". Die 
Infrastruktur wird von den Österreichischen Bundesbahnen auf 
konzessionsrechtlicher Basis betrieben.
Attraktiver, grenzüberschreitender Personennahverkehr
Die Regierung verfolgt das Ziel, den Personennahverkehrs auf der 
Schiene deutlich zu verbessern. Regierungschef-Stellvertreter Martin 
Meyer führt dazu aus: "Mit der S-Bahn FL.A.CH soll - im Verbund mit 
dem Linienbusverkehr - der öffentliche Verkehr in Liechtenstein und 
grenzüberschreitend deutlich attraktiver gestaltet werden. Das 
erfordert eine Reihe von Massnahmen beim Ausbau und bei der Nutzung 
der Bahnstrecke. Daher ist es geboten, nun ein neues Eisenbahngesetz 
zu schaffen, das die in der Zwischenzeit stattgefundene Entwicklung 
des EWR-Eisenbahnrechts und die veränderten Bedürfnisse 
berücksichtigt."

Kontakt:

Ressort Verkehr
Sandro D'Elia
T +423 236 60 10

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