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pafl: Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes: Regierung genehmigt Bericht und Antrag

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 8. Juni 2010 den Bericht und Antrag an den Landtag zur 
Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes 
(Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaft) genehmigt. Der 
gegenständliche Bericht und Antrag sieht unter anderem auch die 
Schaffung von Rahmenbedingungen für die Führung einer Arztpraxis oder
einer Praxis eines Gesundheitsberufes in Form einer juristischen 
Person vor. Dies ist seit einem Urteil des Staatsgerichtshofes zwar 
möglich, jedoch ohne jegliche Rahmenbedingungen. "Mit der Abänderung 
des Ärztegesetzes, des Gesundheitsgesetzes und des 
Krankenversicherungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen 
werden Schranken für die juristischen Personen geschaffen. Dadurch 
sollen die Patienten geschützt und ein entsprechender Wildwuchs 
verhindert werden", erläutert die zuständige Regierungsrätin Renate 
Müssner.
Gleiche Gesellschaftsformen wie bei Rechtsanwälten
Ärzte und Gesundheitsberufler werden in Zukunft die Möglichkeit 
haben, ihren Betrieb in Form der AG, GmbH, der einfachen Gesellschaft
sowie der Kollektivgesellschaft zu führen. Damit sind die gleichen 
Gesellschaftsformen wie den Rechtsanwälten gewährleistet.
Geordnete Entwicklung garantieren
Im Zentrum der Überlegungen bei der Schaffung der vorgeschlagenen 
Gesetzesänderungen stand das Interesse des Patienten. Diese sollten 
durch die Ärztegesellschaften und Gesundheitsberufegesellschaften 
nicht schlechtergestellt werden als vor der Öffnung durch das 
vorgenannte Urteil des Staatsgerichtshofes. Dazu mussten für 
zahlreiche Rechtsbereiche Regeln geschaffen werden, die eine 
geordnete Entwicklung garantieren sollen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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