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pafl: Regierung genehmigt Staatsbeitrag für Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Juni (pafl) - Der Bericht und Antrag an
den Landtag für den Staatsbeitrag der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2011 
wurde von der Regierung in ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 genehmigt. 
Die Unterstützung und Förderung der Krankenversicherung durch den 
Staat erfolgt einerseits auf der Grundlage der Verfassung und 
andererseits nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen sowie 
nach sozial- und familienpolitischen Zielsetzungen.
Mitfinanzierung der obligatorisch versicherten 
Krankenpflegeleistungen
Der Staat beteiligt sich im Rahmen von Leistungsaufträgen und 
Tarifvereinbarungen an den Kosten der Krankenversicherung und des 
Gesundheitswesens bei einkommensschwachen Versicherten 
(Prämienverbilligung) und bei Spitälern. Dies erfolgt insbesondere 
durch Beiträge an die Kassen zur Mitfinanzierung der obligatorisch 
versicherten Krankenpflegeleistungen.
54 Millionen Franken für das Bemessungsjahr 2011
Der Beitrag des Staates an die Kosten der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten wird jährlich 
vom Landtag auf Antrag der Regierung festgelegt. Dabei werden vor 
allem die Kostenentwicklung in der obligatorischen 
Krankenversicherung und die Finanzlage des Landes berücksichtigt. 
"Die Regierung beantragt unter Darlegung aller 
entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag für die 
Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen 
Versicherten für das Bemessungsjahr 2011 auf 54 Millionen Franken 
festzulegen", so Regierungsrätin Renate Müssner.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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