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pafl: Liste der verbotenen Feuerbrand-Wirtspflanzen angepasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 1. Juni die Liste der verbotenen Feuerbrand-Wirtspflanzen
aus dem Jahr 2002 angepasst. Die Liste, die bisher praktisch alle 
Wirtspflanzen im Bereich der Zier- und Wildpflanzen enthielt, wird 
auf die beiden Wirtspflanzen Cotoneaster und Stranvaesia reduziert. 
Somit ist nur noch das Anpflanzen, die Produktion und das 
Inverkehrbringen dieser beiden Wirtspflanzen verboten.
Die Anpassung der Liste basiert auf dem seit 2008 geltenden neuen 
Konzept zur Bekämpfung des Feuerbrandes. Dieses neue Konzept wurde 
aufgrund des verheerenden Feuerbrandbefalles im Jahre 2007 
erarbeitet. Es sieht vor, dass die mit Feuerbrandbakterien befallen 
Pflanzen nur noch im Umkreis von 500 Meter um die beiden Sortengärten
in Triesen und Planken gerodet werden müssen. Im übrigen Gebiet 
entscheidet der Besitzer der befallenen Pflanzen über die 
anzuwendende Massnahme (weitere Beobachtung des Baumes, Rückschnitt 
oder Rodung).
Die Liste der in Liechtenstein verbotenen Pflanzen deckt sich mit 
der Liste der Nachbarkantone St. Gallen und Graubünden.
Neuanpflanzungen nach Inkrafttreten dieses Regierungsbeschlusses 
müssen vom Eigentümer auf eigene Kosten gerodet werden. Im Falle der 
Nichterfüllung wird die Rodung von Seiten der beauftragten Organe auf
Kosten des Eigentümers vorgenommen.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Helmut Frick, Pflanzenschutz
T +423 236 66 01

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