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pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kolumbien

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Mai (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen
zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten. Das am 25. 
November 2008 in Genf unterzeichnete Abkommen erweitert das Netz von 
Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten seit Beginn der 
1990er-Jahre mit Drittstaaten aufbauen, um ein Abkommen mit der nach 
Brasilien, Mexiko und Argentinien viertgrössten Wirtschaftsmacht 
Lateinamerikas. Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen 
der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, 
vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten 
möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen 
ausländischen Märkten zu gewährleisten. Das Abkommen soll 
vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten 
voraussichtlich Anfang nächstes Jahres in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien verbessert auf breiter Basis
den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Liechtensteiner 
Wirtschaftsakteure, vor allem in den Bereichen Warenhandel, 
Dienstleistungshandel und Investitionen. Für Industriegüter bringt 
das Abkommen die gegenseitige Zollbefreiung, wobei Kolumbien für 
gewisse sensible Produkte Übergangsfristen gewährt wurden. Bei den 
Dienstleistungen folgen die Regeln und Definitionen sowie die 
Liberalisierungsmethode dem Allgemeinen Abkommen der WTO über den 
Handel mit Dienstleistungen (GATS). In den Bereichen 
Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Anerkennung von 
Qualifikationen und Grenzüberschreitung natürlicher Personen zur 
Dienstleistungserbringung wurden besondere sektorielle Regeln 
vereinbart, die über den GATS-Standard hinausgehen. Bei den 
Investitionen basiert das Abkommen auf dem Grundsatz der 
Nichtdiskriminierung für Investitionen bei ihrem Marktzugang. Der 
Schutz des geistigen Eigentums wird auf dem Niveau der bestehenden 
WTO-Verpflichtungen bestätigt oder in gewissen Bereichen sogar 
verstärkt. Im öffentlichen Beschaffungswesen ist das Abkommen mit 
Kolumbien mit dem Text des revidierten plurilateralen WTO-Abkommens 
über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) vergleichbar.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen ist die Behandlung 
der landwirtschaftlichen Basisprodukte in bilateralen 
Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den 
einzelnen EFTA-Staaten und Kolumbien abgeschlossen worden sind. In 
diesen bilateralen Landwirtschaftsabkommen gewähren sich die 
EFTA-Staaten und Kolumbien Zollkonzessionen für ausgewählte 
Landwirtschaftsprodukte im Rahmen ihrer jeweiligen 
Landwirtschaftspolitiken. Das bilaterale Abkommen zwischen der 
Schweiz und Kolumbien findet aufgrund des Zollvertrags auch auf 
Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Peter Matt
Tel.: +423 236 60 54

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