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pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Kanada

Vaduz (ots)

Vaduz, 18. Februar (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das 
Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen
und Schweiz). Das am 26. Januar 2008 in Davos unterzeichnete Abkommen
mit Kanada erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die 
EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er Jahre mit Drittstaaten aufbauen, 
um ein Abkommen mit einer hoch entwickelten und der gemessen am BIP 
weltweit nach der EU, den USA, Japan und China fünftgrössten 
Volkswirtschaft. Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen 
der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, 
vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten 
möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen 
ausländischen Märkten zu gewährleisten. Das Abkommen soll 
vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten im 
Verlaufe dieses Jahres in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen mit Kanada liberalisiert den Handel mit 
Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit 
landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Für die 
Industrieprodukte bewirkt das Abkommen mit wenigen Ausnahmen die 
gegenseitige Zollbefreiung ab Inkrafttreten des Abkommens. Für 
verarbeitete Landwirtschaftsprodukte werden dem 
Industrieschutzelement entsprechende Zollkonzessionen vereinbart. Das
Abkommen enthält zudem Bestimmungen über den Wettbewerb und 
Handelserleichterungen sowie eine allgemeine Entwicklungsklausel und 
spezifische Verhandlungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen 
und das öffentliche Beschaffungswesen.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen ist die Behandlung 
der landwirtschaftlichen Basisprodukte in bilateralen 
Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den 
einzelnen EFTA-Staaten und Kanada abgeschlossen worden sind. In 
diesen bilateralen Landwirtschaftsabkommen gewähren sich die 
EFTA-Staaten und Kanada Zollkonzessionen für ausgewählte 
Landwirtschaftsprodukte im Rahmen ihrer jeweiligen 
Landwirtschaftspolitiken. Das bilaterale Abkommen zwischen der 
Schweiz und Kanada findet aufgrund des Zollvertrags auch auf 
Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Peter Matt
Tel.: +423 236 60 54

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