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pafl: Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 die Abänderung der Verordnung über 
elektronische Kommunikationsnetze und -dienste genehmigt und 
erlassen. Das neue Umweltschutzgesetz erfordert den Erlass einer 
Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Aus 
diesem Grund konnte Art. 14 VKND aufgehoben werden. Inhaltlich 
ergeben sich dadurch keine Änderungen.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93

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