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pafl: Ergebnisse der ersten periodischen Überprüfung Liechtensteins durch den UNO-Menschenrechtsrat in Genf

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. Dezember (pafl) - Am 5. Dezember 2008
wurde die Menschenrechtslage Liechtensteins erstmals vom 
UNO-Menschenrechtsrat in Genf überprüft. Im Rahmen der universellen 
periodischen Überprüfung (UPR) dieses Gremiums gab eine 
liechtensteinische Delegation unter der Leitung von Regierungsrätin 
Rita Kieber-Beck zahlreichen UNO-Mitgliedstaaten Auskunft über die 
Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen in Liechtenstein.
Sowohl die am Dialog mit Liechtenstein teilnehmenden Staaten als 
auch bei der Überprüfung anwesende internationale 
Nichtregierungsorganisationen attestierten Liechtenstein insgesamt 
eine gute Menschenrechtsbilanz. Die Regierungsdelegationen äusserten 
sich positiv über die Anwesenheit einer hochrangigen Delegation mit 
Expertinnen und Experten verschiedener Fachämter Liechtensteins. 
Ebenfalls positiv beurteilt wurde der liechtensteinische 
Länderbericht, der nicht nur einen detaillierten Überblick über die 
Menschenrechtslage gibt und diese anhand vieler Beispiele darstellt, 
sondern neben den Errungenschaften auch eine selbstkritische Analyse 
der Herausforderungen und Defizite beinhaltet.
Regierungsrätin Rita Kieber-Beck wies in ihrem 
Einleitungsstatement auf aktuelle Entwicklungen in Bezug auf 
relevante Gesetzesvorlagen und Regierungsentscheidungen hin. Sie 
erwähnte das neue Kinder- und Jugendgesetz, das die Grundlage für die
Errichtung eine Ombudsstelle für Kinder sowie für die Ratifizierung 
des Haager Adoptionsüberabkommens schafft, und den kürzlich 
errichteten nationalen Präventionsmechanismus zur Umsetzung des 
Zusatzprotokolls zur Anti-Folterkonvention der UNO. Ebenso erläuterte
sie die Grundzüge des neuen Ausländer- und Einbürgerungsgesetzes und 
ging auf das liechtensteinische Engagement im Rahmen der 
Entwicklungszusammenarbeit ein. Daneben enthielt das Statement 
detaillierte Antworten auf Fragen, die im Vorfeld der Überprüfung von
verschiedenen Staaten eingereicht worden waren und vorwiegend die 
Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Rassismus und 
Fremdenfeindlichkeit, die Behandlung von Häftlingen und die 
Integration von Kindern aus Migrantenfamilien betrafen. Abgesehen von
Fragen zu diesen Bereichen, begrüssten viele Delegationen in ihren 
anschliessenden Interventionen die zahlreichen Massnahmen, die 
Liechtenstein in den vergangenen Jahren getroffen hat, insbesondere 
die Anstrengungen zur Integration der muslimischen Bevölkerung, zur 
Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit, zur Chancengleichheit, zur 
Bekämpfung häuslicher Gewalt und des Menschenhandels sowie die gute 
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.
Gleichzeitig richteten die Staaten auch kritische Fragen und 
Empfehlungen an die liechtensteinische Delegation. Diese betrafen 
unter anderem die teilweise mangelnde Gleichstellung von Frau und 
Mann auf dem Arbeitsmarkt, in der Politik und vor allem in 
Entscheidungspositionen sowie die fehlende gesetzliche Grundlage zur 
Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare. Weitere Anliegen der 
Delegationen bezogen sich auf Fälle von Rassendiskriminierung und die
Vorbeugung von ausländerfeindlichen Tendenzen. Bei den Empfehlungen 
handelte es sich grösstenteils um Aufrufe zur Weiterführung von 
bereits eingeleiteten Massnahmen im Rahmen der Verwirklichung der 
Chancengleichheit, der Integration von Minderheiten, zum Aufbau eines
umfassenden Datensystems, zur Ausweitung der 
Entwicklungszusammenarbeit und zur Ratifikation von weiteren 
Übereinkommen und Zusatzprotokollen.
Die Empfehlungen und der Abschlussbericht zur Überprüfung 
Liechtensteins werden im März 2009 vom Menschenrechtsrat 
verabschiedet und bilden die Basis für die nächste periodische 
Überprüfung Liechtensteins, die in vier Jahren stattfinden wird. 
Sämtliche Berichte können auf www.liechtenstein.li abgerufen oder 
beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten angefordert werden.
Hintergrund
Bei der universellen periodischen Überprüfung (UPR) handelt es 
sich um einen zwischenstaatlichen Prozess, in dem die 
UNO-Mitgliedstaaten mit dem jeweiligen zu überprüfenden Land einen 
Dialog führen. Als Basis der Überprüfung dienen ein umfangreicher 
Länderbericht der Regierung, eine Zusammenfassung des 
Hochkommissariats für Menschenrechte über die Schlussfolgerungen der 
Expertenausschüsse der von Liechtenstein ratifizierten 
UNO-Menschenrechtsübereinkommen und eine Zusammenfassung der 
Beiträge, die von der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganen
des Europarats und der OSZE eingereicht wurden. Zu den Zielen der UPR
gehören die generelle Verbesserung der Menschenrechtslage, die 
verstärkte Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen, die 
Identifikation positiver Entwicklungen und Herausforderungen im 
Menschenrechtsbereich sowie die gegenseitige Unterstützung und der 
Erfahrungsaustausch unter den Staaten.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelgenheiten
Isabel Frommelt
Tel.: +426 236 60 64
E-Mail: isabel.frommelt@aaa.llv.li

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