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pafl: Liechtenstein unterzeichnet Konvention zum Verbot von Streumunition

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. Dezember (pafl) - Botschafter Daniel
Ospelt hat am 3. Dezember 2008 in Oslo im Auftrag der Regierung und 
unter Vorbehalt der Ratifikation das Übereinkommen über Streumunition
unterzeichnet. Von 2. bis 4. Dezember 2008 fand in Oslo eine 
Konferenz zur Unterzeichnung des Übereinkommens über Streumunition 
statt. Die Konferenz bildete den Abschluss des so genannten 
"Oslo-Prozesses", welcher in etwas mehr als einem Jahr ein 
Übereinkommen hervorbrachte, das als wichtiger Meilenstein in der 
Geschichte des humanitären Völkerrechts gilt. An der Ausarbeitung des
Übereinkommens hatten sich mehr als 100 Staaten, darunter auch 
Liechtenstein, verschiedene NGOs (Non-governmental Organizations - 
Nichtregierungsorganisation), die Vereinten Nationen und das 
Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beteiligt.
Streumunition (sogenannte "Cluster Munitions") besteht aus einem 
mit zahlreichen Sprengkörpern versehenen Behälter und kann sowohl mit
Artilleriegeschützen wie auch aus Flugzeugen abgefeuert oder 
abgeworfen werden. Streumunition kann eine grosse Fläche während 
eines kurzen Zeitintervalls mit starkem Feuer abdecken. Wegen der 
grossen Flächenabdeckung kann beim Einsatz von Streumunition 
praktisch nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen 
unterschieden werden. Das Hauptproblem bei Streumunition ist ihr 
hoher Anteil an Blindgängern sowie der schlecht funktionierende 
Selbstzerstörungsmechanismus. Bis zu 40 Prozent der Streumunition 
explodieren nicht beim Aufschlag. Sie bleibt explosionsbereit und 
kann jederzeit einen Menschen, der sich nähert oder die Munition 
berührt, töten oder verstümmeln. Damit wirken die Blindgänger im 
Prinzip genau gleich wie Landminen. Untersuchungen der NGO Handicap 
International haben ergeben, dass es sich bei 98 Prozent der Opfer 
von Streumunition um Zivilisten handelt. Streumunition stellt damit 
von allen explosiven Kriegsmunitionsrückständen die grösste Gefahr 
für die Bevölkerung und auch für die Minenräumer dar. Rund ein 
Viertel der Opfer sind Kinder, die sich durch Farbe und Form der 
Munition angezogen fühlen. 30 Prozent der Opfer sterben an ihren 
Verletzungen.
Das neue Übereinkommen verbietet den Einsatz, die Produktion, die 
Lagerung und den Transfer von Streumunition. Es verpflichtet die 
Vertragsstaaten, ihre Bestände an Streumunition innert acht Jahren 
nach Inkrafttreten des Übereinkommens zu vernichten, alle durch nicht
explodierte Streubomben verseuchten Gebiete zu räumen und die Opfer 
zu unterstützen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423 236 60 61

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