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pafl: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung - Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2008

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. Oktober (pafl) - Der Staat entrichtet
Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. 
Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2008 haben somit alle 
in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten 
Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht 
überschreitet (45'000 Franken für alleinstehende und alleinerziehende
Personen und 54'000 Franken für Ehepaare).
Der Erwerb setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerpflichtiger Erwerb (Ziffer 15 der Steuererklärung)
+ 5 Prozent des Reinvermögens (Ziffer 6 der Steuererklärung)
Bei AHV- und IV-Renten sind zusätzlich noch 70 Prozent Freibetrag 
der AHV/IV-Rente (Ziffer 13.1 der Steuererklärung) abzuziehen. Für 
Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht 
werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 
prämienbefreit sind. Die Berechnung der Prämienverbilligung für das 
Jahr 2008 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des 
Jahres 2007. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach 
der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung.
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2008 auf dem entsprechenden 
Formular des Amtes für Gesundheit (erhältlich dort oder bei den 
Gemeindeverwaltungen) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die 
bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit
weitergeleitet. Es muss pro Person ein Antrag ausgefüllt werden. Dem 
Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice (der Krankenkasse), 
gültig ab 1. Januar 2008, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu 
stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits 
einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2007 leitet die 
Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an 
das Amt für Gesundheit weiter. Wird ein Antrag nach Ablauf des Jahres
2008 eingereicht, hat der Antragsteller sich an das Amt für 
Gesundheit zu wenden. Anspruch auf Prämienverbilligung für ein 
vergangenes Jahr besteht nur bei Vorliegen von entschuldbaren Gründen
(zum Beispiel eines nachweisbaren, längeren Spitalaufenthaltes).
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden 
Kalenderjahres grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt. 
Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2008 in 
den Monaten November, Dezember, Januar 2008 / 2009 ausbezahlt werden.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Gesundheit, Abteilung 
Kranken- und Unfallversicherung / Prämienverbilligung, Vaduz, gerne 
zur Verfügung (Tel.: +423 236 73 43, Fax: +423 236 73 50, E-Mail:  
cornelia.konrad@ag.llv.li, Web: www.ag.llv.li).

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad, Abt. Kranken- und Unfallversicherung /
Prämienverbilligung
Tel.: +423 236 73 43
E-Mail: cornelia.konrad@ag.llv.li

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