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pafl: Neue Verordnung: Zahlreiche Neuerungen für Fahrzeugbesitzer

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 24. Juni 2008 die Verordnung über die technischen 
Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verordnung über 
technische Anforderungen an Transportwagen und deren Anhänger 
abgeändert. "Mit der Einführung strengerer Abgasnormen sollen ab 2009
die Emissionen von leichten Motorwagen stufenweise weiter gesenkt 
werden. Ebenfalls wird die Verkehrssicherheit durch gezielte 
Massnahmen erhöht", so der zuständige Regierungsrat Martin Meyer.
Verbesserung der Sichtbarkeit
Im Wesentlichen sind in den vorliegenden Verordnungen folgende 
Neuerungen enthalten: Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Lastwagen
und ihren Anhängern müssen diese, wenn sie nach dem 1. Juli 2011 neu 
in Verkehr kommen, mit so genannten Umrissmarkierungen versehen 
werden. Das sind reflektierende Klebebänder, welche die Konturen des 
Fahrzeugs sichtbar machen. Ebenfalls zur Verbesserung der 
Sichtbarkeit müssen Motorfahrzeuge und Anhänger mit einer 
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit einer Heckmarkierungstafel in 
Form eines roten, reflektierenden Dreiecks ausgerüstet werden.
Vermindung der Verletzungsgefahr für Fussgänger und Zweiradfahrer
Ab dem 1. Januar 2010 dürfen in Liechtenstein an Personenwagen nur
noch Frontschutzsysteme montiert sein, die den strengen EU-Normen 
entsprechen. Alle anderen Systeme müssen bis dahin entfernt sein. 
Diese Vorschrift, mit welcher die Verletzungsgefahr für Fussgänger 
und Zweiradfahrer vermindert werden soll, gilt für neu in Verkehr 
gebrachte Fahrzeuge bereits seit dem 1. Juli 2007. Ab 2010 wird sie 
auf alle Fahrzeuge ausgeweitet.
Zusätzliche Spiegel für Lastwagen und Sattelschlepper
Lastwagen und schwere Sattelschlepper müssen bis spätestens 31. 
März 2009 mit zusätzlichen Spiegeln ausgerüstet sein. Diese sollen 
sicherstellen, dass der Chauffeur auch Verkehrsteilnehmende sehen 
kann, die unmittelbar neben dem Fahrzeug stehen oder fahren.
Strengere EU-Abgasnormen
Ab 2009 / 2011 gelten für neu in Verkehr gebrachte leichte 
Motorwagen (zum Beispiel Personenwagen) in Liechtenstein die 
strengeren EU-Abgasnormen EURO 5 und ab 2014 / 2015 EURO 6. Für 
Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem 
Gesamtgewicht bis 7'500 kg genügen künftig die Abgasvorschriften, die
für Arbeitsmotorwagen gelten, wenn sie mit einem geprüften 
Partikelfilter ausgerüstet sind.

Kontakt:

Motorfahrzeugkontrolle
Fidel Frick, Amtsleiter
Tel.: +423 236 75 00

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