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pafl: Kriegsmaterial- und Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat den
interessierten Kreisen einen Bericht für ein Kriegsmaterialgesetz und
ein Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz zur Stellungnahme bis 20. Mai 
20008 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der 
Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li 
(Vernehmlassungen) bezogen werden.
Eine gesetzliche Neuregelung der Vermittlungstätigkeit von 
Kriegsmaterial, nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt 
verwendbaren Gütern (sog. "Dual-Use"-Gütern) und besonderen 
militärischen Gütern ist notwendig, da die geltende Verordnung über 
die Vermittlung von Kriegsmaterial den nationalen und internationalen
Anforderungen unter mehreren Aspekten nicht mehr gerecht wird.
Der Entwurf für das Kriegsmaterialgesetz übernimmt im Wesentlichen
die Regelungen der bisher geltenden Verordnung und überführt diese in
ein Gesetz. Neu soll eine gesetzessystematische und somit 
transparente Trennung  zwischen Bestimmungen, die auf Gesetzesebene 
geregelt werden müssen, und Bestimmungen, die in eine 
Durchführungsverordnung gehören, erfolgen.
Mit dem Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz wird eine 
Bewilligungspflicht für die Vermittlung von Kernmaterialien und  
damit in Zusammenhang stehender Technologie eingeführt. Erfahrungen 
haben gezeigt, dass im Zusammenhang mit der Vermittlung von nuklearen
Gütern Missbrauchshandlungen auch den Finanzplatz Liechtenstein 
tangieren könnten. Die daraus resultierende Verletzbarkeit soll mit 
dieser Vorlage eingeschränkt werden, insbesondere soll möglichen 
Umgehungsgeschäften Einhalt geboten werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 09

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