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pafl: AHV-Verordnung abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
über die Einführung einer nicht sprechenden Versichertennummer 
abgeändert und neu erlassen.
Die AHV-IV-FAK-Anstalten bilden für jede versicherte Person eine 
elfstellige Versichertennummer. Diese basiert unter anderem auf einer
Ziffernkombination auf der Grundlage des Familiennamens und auf 
Ziffern aus Geburtsjahr, -quartal und -tag. Dieses Nummern-System ist
mittlerweile an seine Grenzen gelangt. Ausserdem korrespondiert die 
Versichertennummer als so genannt sprechende Nummer nicht optimal mit
den Grundsätzen des Datenschutzes.
Bevor die bisherige sprechende durch eine nicht sprechende 
Versichertennummer ersetzt werden kann, müssen von den 
AHV-IV-FAK-Anstalten umfangreiche Datenbereinigungsarbeiten 
vorgenommen werden. Es ist deshalb notwendig, dass parallel mit der 
Einführung der neuen, nicht sprechenden Versichertennummer ab 1. Juli
2008 während einer Übergangszeit von 2 Jahren die bisherige 
sprechende Versichertennummer weiterhin benutzt werden kann.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder
Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 61 79

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