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pafl: Tarife im Bereich des Veterinärwesens abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 15. Januar 2008 die Tarife für die Entschädigung 
der Tierärzte, des Bieneninspektors und des Hilfspersonals für 
amtliche Verrichtungen erhöht. Die Grundtaxe je Viehbestand, welcher 
vom Tierarzt im Zuge von Impfungen und Probenahmen aufgesucht werden 
muss, wird damit der Teuerung angepasst und von 25 auf 30 Franken 
erhöht.
Im Januar 2008 startet das auf drei Jahre anberaumte 
Ausrottungsprogramm der weltweit verbreiteten Rinderkrankheit Bovine 
Virusdiarrhoe (BVD). Bereits im  Zuge der Vorbereitungs- und 
Initialphase werden Ohrstanzenproben erhoben, deren Entschädigung 
durch die tierärztlichen Probenehmer bis anhin nicht geregelt ist. 
Für die hierzu notwendige Rechtsgrundlage muss die Verordnung, in 
welcher die Einzeltaxen bei der Probenerhebung je Tier geregelt 
werden, ergänzt werden. In der in der Verordnung neu eingefügten 
Ziffer 7 sind die Ohrstanzenproben pro Tier mit 4.50 Franken 
bestimmt. Dieser Ansatz enthält hauptsächlich die Information der 
Landwirte, die EDV-gestützte Auftragserfassung, die Aushändigung der 
Verfügung für die Sperre im Zuge der Initialphase sowie die 
eindeutige Probenzuordnung.
Weiters erhebt der Tierarzt als Fleischkontrolleur seit 20. März 
2007 für die Trichinellen-Untersuchung Muskelproben vom Zwerchfell 
bei den Schlachttieren Schwein und Pferd. Mangels einer gesetzlichen 
Regelung wurden je Probenerhebung 30 Franken, zuzüglich Porto- und 
Versandspesen, vergütet. Zur Legalisierung dieses Vorgehens wurde die
Trichinellen-Untersuchung ausdrücklich in die Verordnung eingefügt.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20

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