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pafl: Zeitgemässes Statistikgesetz in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. September (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht zur Revision des Statistikgesetzes 
verabschiedet. Mit der Revision wird die amtliche Statistik 
Liechtensteins auf eine zeitgemässe rechtliche Grundlage gestellt.
Die Statistik erfüllt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle 
in der Bereitstellung und Vermittlung statistischer Informationen 
über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Der amtlichen 
Statistik kommt heute die Funktion eines Informationszentrums zu, 
welches für die öffentliche Diskussion und politische 
Entscheidfindung von grosser Bedeutung ist. Die Regierung hat deshalb
in ihr Programm für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 verschiedene 
Punkte zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik hin zu einem 
Führungsinstrument aufgenommen.
Das geltende Gesetz über die amtliche Statistik ist mehr als 30 
Jahre alt und entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den 
heutigen Anforderungen. So fehlen im Gesetz wichtige statistische 
Grundsätze wie fachliche Unabhängigkeit, Objektivität und Relevanz 
der Statistiken. Ungenügend sind auch die Datenschutzbestimmungen des
Statistikgesetzes. Für verschiedene der heute erstellten Statistiken 
fehlt zudem die rechtliche Grundlage.
Ziel der Gesetzesrevision ist es, diese Lücken zu schliessen und 
den Veränderungen im Produktionsprozess der Statistiken Rechnung zu 
tragen. Vor 30 Jahren erfolgte die Datenerhebung in erster Linie über
Befragungen. Um die Befragten zu entlasten und möglichst wenige 
Befragungen durchzuführen, werden heute vor allem Registerdaten und 
andere Verwaltungsdaten für die Erstellung von Statistiken genutzt. 
Mit der Gesetzesrevision soll deshalb auch eine allgemeine 
gesetzliche Grundlage für die Führung von Registern und die Nutzung 
von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke geschaffen werden.
Von 1950 bis 1975 nahm das Amt für Statistik die Aufgaben der 
amtlichen Statistik Liechtensteins wahr. 1976 erfolgte die 
Eingliederung der Statistik in das Amt für Volkswirtschaft. Aufgrund 
der intensiveren statistischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene 
erweist sich diese Eingliederung der Statistik in eine andere 
Amtsstelle als zunehmend problematisch. Mit der Gesetzesrevision 
schlägt die Regierung deshalb vor, wieder ein Amt für Statistik zu 
schaffen. Auf diese Weise kann dem Grundsatz der fachlichen 
Unabhängigkeit gemäss dem Europäischen Verhaltenskodex für 
statistische Ämter Rechnung getragen werden und die 
Organisationsebene entspricht dem Niveau, wie es in anderen 
europäischen Ländern üblich ist.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Dr. Wilfried Oehry
Tel.: +423/236 64 50

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