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pafl: Maul- und Klauenseuche: Gefahr für Liechtenstein gering

(ots)

Vaduz, 8. August (pafl) -

Der zweite Fall von Maul- und
Klauenseuche in Grossbritannien unterstreicht die Notwendigkeit, in 
Liechtenstein wachsam zu bleiben. Aus diesem Grund hat die Regierung 
am 8. August 2007 eine entsprechende Verordnung erlassen. Die von der
Europäischen Union (EU) zwischenzeitlich getroffenen Massnahmen 
gelten somit auch für Liechtenstein. Die Schutzmassnahmen betreffen 
auch Touristen und andere Reisende aus Grossbritannien: Sie dürfen 
keine Produkte von Klauentieren mitführen.
Die unter Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) 
hoch ansteckende Maul- und Klauenseuche (MKS) war am vergangenen 
Freitag auf einem Hof in der Grafschaft Surrey westlich von London 
aufgetreten. Seitdem gilt ein Exportverbot für britisches Fleisch. 
Für den Menschen ist die Maul- und Klauenseuche ungefährlich.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen (ALKVW), der Europäischen Kommission und den 
britischen Behörden funktioniert schnell und reibungslos.
Momentan gilt ein von der EU für Grossbritannien verfügtes 
Exportverbot. Regierungsrat Martin Meyer zu den Sofortmassnahmen in 
Liechtenstein: "Zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche wurde von
der Regierung heute eine entsprechende Verordnung zur Verhinderung 
einer Seuchenverschleppung im Zusammenhang mit der Maul- und 
Klauenseuche im Vereinigten Königreich erlassen."
Diese Massnahmen gelten auch für Touristen und andere Reisende. Im
Reiseverkehr aus Grossbritannien ist das Einführen von tierischen 
Erzeugnissen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von 
anderen Paarhufern verboten. Peter Malin vom ALKVW: "Dies ist eine 
vorbeugende Massnahme, die verhindern soll, dass eventuell 
virenverseuchte Produkte in unser Land gelangen und die 
Nutztierpopulation in Liechtenstein gefährden."

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
Peter Malin, Amtsleiter
Tel.: +423/236 73 11

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