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pafl: Rabenkrähenbekämpfung neu geregelt

(ots)

Vaduz, 18. Juni (pafl) -

Die Rabenkrähenpopulation hat in
den letzten Jahren stark zugenommen. Hauptgründe sind einerseits die 
fehlende Bejagung aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen und 
andererseits die extreme Anpassungsfähigkeit der Tiere an die 
Zivilisation. Die Zunahme des Bestandes hat negative Folgen für die 
Artenvielfalt bei Vögeln, weil die Raben "Konkurrenten" aus ihren 
Revieren vertreiben. Zudem verursachen die Raben alljährlich grosse 
Kulturschäden in der Landwirtschaft verbunden mit erheblichen 
Ertragsausfällen. Die Folge ist ein beachtlicher wirtschaftlicher 
Schaden für die Landwirte. Am stärksten betroffen ist der Mais, der 
durch Ausgraben und Aufpicken der frisch gesäten Körner oder 
Ausreissen von Jungpflanzen arg in Mitleidenschaft gezogen werden 
kann.
Weil im biologischen Landbau nur ungebeiztes Saatgut verwendet 
werden darf, sind die Biobauern besonders stark von diesen 
Kulturschäden betroffen. Wenn jedoch kein Biomais vorhanden ist, 
weichen die Tiere auch auf normal gebeizten Mais aus. Die Raben sind 
sehr intelligente Tiere, was eine Vertreibung von den Feldern stark 
erschwert. Eine Vogelscheuche beispielsweise wirkt höchstens wenige 
Stunden, andere abschreckende Massnahmen meist ebenfalls nur wenige 
Tage. Die Raben können schnell zwischen gefährlichen und 
ungefährlichen Objekten unterscheiden. Eine sehr wirksame Massnahme 
zur Vertreibung der Rabenkrähen ist der Einsatz von Gasschussanlagen.
Die Raben werden durch die unregelmässigen "Warnschüsse" wirksam 
vertrieben. Die damit verbundene Lärmbelästigung ist jedoch sehr 
problematisch und kann in den Monaten Mai und Juni an exponierten 
Lagen (Gemeinde Planken) zu massiven Ruhestörungen führen.
Das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft hat mit der 
Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) den betroffenen 
Amtsstellen (Landwirtschaftsamt, Amt für Wald, Natur und Landschaft),
der Bioberatung sowie mit der Jägerschaft intensiv nach 
Lösungsansätzen gesucht. Für das Jahr 2007 wurde eine vielseitige 
Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet. Das Ziel all dieser Massnahmen 
ist die Reduktion der Lärmbelastung bei gleichzeitiger Verhinderung 
der Kulturschäden. Die Bekämpfungsstrategie sieht vor, wenn immer 
möglich auf den Einsatz von Gasschussanlagen zu verzichten, 
vorbeugende Kulturmassnahmen einzusetzen und alternative 
Bekämpfungsmethoden anzuwenden.
Die Landwirte sind sich der Lärmbelästigung durch 
Gasschussapparate bewusst. Deshalb haben sich die Biobauern zu einem 
freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Gasschussanlagen bereit 
erklärt und eine entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben. Ein
Einsatz von Gasschussanlagen kommt nur noch in absoluten 
Notsituationen und nach vorheriger Bewilligung durch die Bioberatung 
in Frage. Mit anbautechnischen Begleitmassnahmen, regelmässigen 
Feldkontrollen, Einsatz von abschreckenden Objekten wie 
beispielsweise Federkreise oder Gasballone versuchen die Biobauern 
die Kulturschäden unter Kontrolle zu halten. Im Schellenberger- und 
Ruggeller-Riet wird zudem ein Pilotversuch mit einem Vogelhirten 
durchgeführt. Wesentlich sind auch jagdliche Massnahmen (Beizjagd und
gezielte Abschüsse).
Das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft hat sich sehr 
um eine allseits tragfähige Lösung bemüht. Mit dem eingeschlagenen 
Weg soll ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Lärmbelästigung 
geleistet werden. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass in 
Ausnahmefällen ein Einsatz einer Gasschussanlage unumgänglich ist. In
diesem Fall wird die Bevölkerung um Verständnis ersucht.

Pressekontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Stefan Hassler
Tel. +423 236 60 93

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