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pafl: Projektgruppe "200 Jahre ABGB" eingesetzt

(ots)

Vaduz, 18. Juni (pafl) -

Aufgrund des bevorstehenden
200-jährigen Jubiläums des liechtensteinischen Allgemeinen 
bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) im Jahr 2012 sowie der Tatsache, 
dass das liechtensteinische ABGB schon seit längerem einer Revision 
bedarf, hat sich Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher dazu
entschieden, die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ins Leben zu rufen.
Im Ressort Justiz wurde in den letzten Monaten der Revisionsbedarf
des liechtensteinischen ABGB untersucht und dabei festgestellt, dass 
die österreichische Rezeptionsgrundlage in der Vergangenheit mehrere 
Gesetzesänderungen erfahren hat, welche hierzulande bislang nicht 
übernommen wurden. Die Recherchen ergaben weiters, dass sich die 
Änderungen im liechtensteinischen ABGB seit den Reformen 1993 und 
1999 im Wesentlichen auf partielle Abänderungen und Anpassungen 
einzelner Rechtsvorschriften beschränkt haben. Im österreichischen 
ABGB gab es im Vergleichszeitraum, das heisst zwischen den Jahren 
1993 und 2006, insgesamt 24 Novellierungen. "Aufgrund dieser Tatsache
und dem bevorstehenden 200-jährigen ABGB-Jubiläum im Jahr 2012 ist 
eine Reform des liechtensteinischen ABGB - dieser herausragenden 
Zivilrechtskodifikation - jedenfalls angezeigt. Besondere 
Aufmerksamkeit werden wir dabei insbesondere dem Familien- und 
Kindschaftsrecht widmen", so der zuständige Justizminister und 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.
Die bis dato im liechtensteinischen ABGB gepflegte 
Rezeptionspraxis hat dazu geführt, dass teils gravierende 
Nachführungsmankos bestehen. Dieser Missstand soll nunmehr behoben 
werden. Im Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" wird eine 
möglichst vollständige Rückschau auf sämtliche Rechtsänderungen 
erfolgen, welche von den beiden unmittelbaren Nachbarstaaten 
Österreich und der Schweiz in der Vergangenheit vorgenommen wurden. 
Es wird dabei geprüft, ob und in welcher Form eine Übernahme für 
Liechtenstein sinnvoll und zweckmässig ist. Dabei sind natürlich auch
die Auswirkungen auf die übrige Rechtsordnung in ihrer vollen 
Tragweite zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird die 
Zivilrechtsordnung unter Einschluss des Verfahrensrechts und etwaiger
Nebengesetze auf einen aktuellen Stand gebracht werden, welcher jenem
in den Herkunftsländern des rezipierten Rechts entspricht. Das 
Hauptaugenmerk wird dabei vornehmlich auf das Familien- und 
Kindschaftsrecht gerichtet sein.
Die Regierung hat die Einsetzung der besagten Projektgruppe unter 
dem persönlichen Vorsitz von Justizminister Tschütscher mit 
Entscheidung vom 12. Juni 2007 genehmigt. Nebst den Mitarbeiterinnen 
des Ressorts Justiz Patricia Wildhaber und Simone Lugger werden der 
Arbeitsgruppe Landgerichtsvorstand Benedikt Marxer, Elisabeth Berger,
ehemalige Lehrbeauftragte beim Liechtenstein-Institut, sowie ein 
Vertreter der Rechtsanwaltskammer angehören. Es ist geplant, dass die
Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ihre Arbeit im August diesen Jahres 
aufnimmt, sodass bis zu dem 2012 bevorstehenden Jubiläum "200 Jahre 
ABGB in Liechtenstein" die gesamte Zivilrechtskodifikation auf einen 
aktuellen Stand gebracht und somit eine entsprechende 
Rechtssicherheit hergestellt ist.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher weist in diesem 
Zusammenhang abschliessend auch ausdrücklich darauf hin, "dass 
lediglich partielle Änderungen für die Rechtssicherheit sowie die 
Fortentwicklung des liechtensteinischen ABGB nicht sinnvoll 
erscheinen." Die Einsetzung der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" sei 
folglich auch aufgrund der Grösse des Vorhabens jedenfalls notwendig.

Pressekontakt:

Ressort Justiz
Dr. Simone Lugger
Tel.: +423/236-7642

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