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pafl: Feuerbrand in Liechtenstein

Vaduz 13. Juni (pafl) -

(ots)

Information zur aktuellen Befallsituation und Bekämpfung

In mehreren Gemeinden Liechtensteins wurde
Feuerbrand festgestellt. Nach heutigem Kenntnisstand sind vor allem 
Birn-, Quitten- und Apfelbäume und Weissdornpflanzen befallen. In 
Schellenberg (ca. 80 Bäume), Mauren-Schaanwald (über 100 Bäume), 
Eschen-Nendeln und Ruggell (je ca. 20 Bäume). In Ruggell wurde 
ausserdem in einer Obstanlage die Bakterienkrankheit festgestellt. 
Wenig Befall ist in Balzers, Planken und Triesenberg. In den übrigen 
Gemeinden sind bis jetzt keine Fälle festgestellt worden. Die 
Situation kann sich jedoch täglich ändern.
In diesem Jahr wurden Liechtenstein, die Ostschweiz und Vorarlberg
vom sehr starken Auftreten des Feuerbrandes überrascht. Die 
Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil spricht vom bisher 
schlimmsten Feuerbrandjahr. Der Grund liegt im warmen Winter, der das
Bakterium nicht abtötete und in den warmen Tagen im April, der dem 
Bakterium ideale Verhältnisse für eine Infektion während der Blüte 
bot.
Gesetzliche Grundlage
Die Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes bildet die 
gesetzliche Grundlage, in welcher das Landwirtschaftsamt für die 
Anordnung der Massnahmen zur Bekämpfung zuständig ist. Dies geschieht
in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die mit Feuerbrand 
befallenen Pflanzen werden gerodet und verbrannt. Dieses Vorgehen 
deckt sich auch mit den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden.
Verdacht und Bekämpfung
Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige 
Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Das Bakterium
lebt in den Saftbahnen der Kernobstbäume, ist hoch infektiös, 
verbreitet sich sehr rasch und tötet den Baum ab.
Apfel-, Birn- und Quittenbäume, Cotoneaster- oder 
Weissdornpflanzen mit Befallsverdacht dürfen nicht berührt werden 
(hohe Verschleppungsgefahr). Ebenso sind jegliche Schnittmassnahmen 
zu unterlassen. Bei Verdacht sind die Gemeindestellen direkt zu 
kontaktieren, welche die weiteren Massnahmen einleiten.
Die Rodung der Bäume ist nach heutigem Kenntnisstand die einzige 
Erfolg versprechende Alternative. Der Einsatz von Streptomycin 
(Antibiotikum) ist in Liechtenstein und in der Schweiz bislang 
verboten.
Erkennungsmerkmale
Die Blätter des Kernobstes zeigen zu Beginn vom Blattstiel und 
Blattgrund her braune bis schwarze Verfärbungen. Es findet später 
eine U-förmige Krümmung der Triebspitze statt. Unter feuchtwarmen 
Bedingungen treten aus den Befallsstellen milchig-weisse, später 
gelb- bis rotbraune Schleimtropfen (=Bakterienschleim) aus. Die 
befallenen Blätter, Blüten und jungen Früchte bleiben braun verfärbt.
Nicht alle Symptome sind gleich stark ausgeprägt. Die Spezialisten 
nehmen die weitere Abklärung vor Ort vor.
Weitere Infos: unter www.llv.li Suchbegriff Feuerbrand
Kontaktstellen: Feuerbrandverantwortliche in den Gemeinden,
Bei weiteren Fragen: Landwirtschaftsamt (Tel. 236 66 01)

Pressekontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00

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