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pafl: Neue Regelungen in der Tabakwerbung

(ots)

Vaduz, 16. Mai (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2003/33/EG, in welcher die 
Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Werbung und Sponsoring von 
Tabakerzeugnissen angeglichen werden, zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Aufgrund der Richtlinie wird Tabakwerbung in 
Printmedien, Rundfunksendungen und Diensten der 
Informationsgesellschaft verboten. Ebenso verboten wird die Werbung 
für Tabakerzeugnissen durch Sponsoring bei grenzübergreifenden 
Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Union.
Tabak verursacht jährlich mehr als 500'000 Todesfälle in der 
Europäischen Gemeinschaft. Auf diesem Hintergrund unterstützt die 
Richtlinie die globale Strategie zur Bekämpfung des Tabakkonsums, die
in der Europäischen Gemeinschaft aktiv verfolgt wird.
Die Richtlinie betrifft nur Werbung und Sponsoring von 
grenzübergreifender Tragweite. Werbung in Kinos sowie auf 
Anzeigentafeln oder auf Produkten (z. B. auf Aschenbechern oder 
Sonnenschirmen) fällt daher nicht in ihren Geltungsbereich. Das 
Gleiche gilt für das Tabaksponsoring bei rein lokalen 
Sportveranstaltungen.
Die Richtlinie 2003/33/EG wurde im Rahmen der EU-Zuständigkeit für
den Binnenmarkt erlassen. Bis in die 90er Jahre behinderten 
unterschiedliche Vorschriften über Tabakwerbung und -sponsoring den 
freien Verkehr entsprechender Produkte und Dienstleistungen. 1998 
versuchte die EU, dieses Problem zu lösen, indem sie eine Richtlinie 
erliess, die alle Arten von Tabakwerbung und -sponsoring verbot. 
Diese Richtlinie wurde jedoch 2001 vom Europäischen Gerichtshof 
aufgehoben. Dieser entschied, dass ein völliges Verbot die 
Zuständigkeit der EU überschritt. Gleichwohl erklärte der 
Gerichtshof, dass die EU das Recht habe, ein eingeschränktes Verbot 
für Tabakwerbung und -sponsoring zu erlassen. Die Richtlinie 
2003/33/EG hält sich streng an die Beschränkungen, die der 
Gerichtshof in seinem Urteil von 2001 festgelegt hat.
Seit Beginn der 90er Jahre ist in der EU die Tabakwerbung im 
Fernsehen durch die Richtlinie für Fernsehen ohne Grenzen verboten.

Pressekontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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