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pafl: Beiträge an das IKRK und das UNHCR

(ots)

Vaduz, 21. März (pafl) -

Die Regierung hat beschlossen,
dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem 
UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) Beiträge in der Höhe von
200'000 respektive 60'000 Franken zu gewähren.
Das IKRK und das UNHCR gehören zu den wichtigsten 
Partnerorganisationen Liechtensteins in der Nothilfe. Während der 
Grossteil der für diese Organisationen reservierten Mittel für 
spezifische Projekte eingesetzt wird, leistet Liechtenstein auch 
jährlich einen Beitrag für den Hauptsitz des IKRK in Genf sowie einen
nicht-zweckgebundenen Beitrag an das UNHCR.
Hilfsorganisationen sind sehr darum bemüht, vermehrt 
nicht-zweckgebundene Beiträge zu erhalten, um einerseits allgemeine 
Verwaltungskosten zu decken und andererseits die Mittel flexibler 
handhaben zu können. Es wird damit verhindert, dass unterfinanzierte 
Programme nicht durchgeführt werden können. Liechtenstein unterstützt
prinzipiell vorwiegend vergessene Konflikte, bei denen aufgrund des 
geringen Medieninteresses die Mittelbeschaffung schwieriger ist. 
Durch die Gewährung eines nicht-zweckgebundenen Beitrags werden die 
Organisationen zusätzlich darin unterstützt, für alle 
Tätigkeitsbereiche, inklusive der Verwaltung, genügend Mittel zur 
Verfügung zu haben.

Pressekontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Telefon +423 236 60 58

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