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pafl: Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen

(ots)

Vaduz, 11. Januar (pafl) -

Im Gesetz über
Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt 
für Gesundheitsdienste wurden in diversen Gesetzen und Verordnungen 
Abänderungen von Amtsbezeichnungen vorgenommen. Es wurde jedoch 
nicht aufgeführt, dass bei der Verordnung über die Einhebung von 
Gebühren im Gesundheitswesen die Amtsbezeichnung "Amt für 
Gesundheitsdienste" in "Amt für Gesundheit" zu ändern ist. Aus 
diesem Grund hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 9. Januar 2007 
die Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen 
entsprechend abgeändert.

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