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pafl: Liechtenstein tritt dem Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen bei

(ots)

Vaduz, 22. November (pafl) -

Das Übereinkommen gegen den
unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen 
vom 20. Dezember 1988 ergänzt die bestehenden internationalen 
Übereinkommen, das heisst das Einheits-Übereinkommen von 1961 über 
die Betäubungsmittel und das Zusatzprotokoll von 1972 sowie das 
Übereinkommen über psychotrope Substanzen von 1971, welche die 
Kontrolle der Produktion und des Handels von Betäubungsmitteln und 
psychotropen Stoffen regeln und welchen Liechtenstein bereits 
beigetreten ist.
Das Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit im Kampf 
gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen 
Stoffen festigen sowie in entscheidenden Punkten verbessern. Es 
verpflichtet die Mitgliedstaaten, insbesondere Bestimmungen über die 
Identifizierung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus dem 
Handel mit Betäubungsmitteln und über die Geldwäscherei zu erlassen. 
Ausserdem werden Stoffe, die in Betäubungsmittel umgewandelt oder zu 
deren Herstellung gebraucht werden können (sogenannte 
Vorläuferstoffe), einer internationalen Handelskontrolle 
unterstellt.
Das Übereinkommen gilt als eines der bedeutendsten UNO-Übereinkommen 
zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Es manifestiert 
sich darin der Wille der Vertragsparteien, im Kampf gegen den 
Drogenmissbrauch vermehrt und enger zusammenzuarbeiten. Die 
Verabschiedung des Übereinkommens stellte zugleich ein Bekenntnis 
zur multidisziplinären Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des 
unerlaubten Drogenhandels dar.
Der Beitritt Liechtensteins zum Übereinkommen stellt damit einen 
Schritt der Solidarität gegenüber den anderen Staaten dar und 
entspricht der überall wachsenden Einsicht, dass nationale 
Anstrengungen allein im Kampf gegen globale Bedrohungen nicht 
genügen. Liechtenstein hat die notwendigen Gesetzesanpassungen zur 
effizienten Bekämpfung der internationalen Kriminalität durch 
verschiedene Revisionen des liechtensteinischen Rechts vorgenommen. 
Diese Revisionen mussten aber andererseits auch abgewartet werden, 
bevor der Beitritt zum Übereinkommen in die Wege geleitet werden 
konnte.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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