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pafl: Sofortmassnahmen bei hohen Feinstaubbelastungen

(ots)

Vaduz, 22. November (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 21. November 2006 beschlossen, das von der Bau-, 
Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) der Schweizer Kantone 
beschlossene Interventionskonzept PM10 für temporäre Massnahmen bei 
ausserordentlich hoher Luftbelastung durch Feinstaub für 
Liechtenstein zu übernehmen.
In Ergänzung zum Aktionsplan gegen Feinstaub des Departements für 
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der mittel- und 
langfristig wirkende Massnahmen enthält, erarbeitete die BPUK für 
akute Belastungssituationen ein Interventionskonzept, wonach 
befristete Massnahmen kurzfristig beschlossen werden können. Es ist 
dreistufig aufgebaut und enthält eine Informationsstufe sowie bei 
extremen Belastungssituationen zwei Interventionsstufen.
Die Informationsstufe setzt auf verstärkte Informationstätigkeit, 
Aufrufe und freiwillige Massnahmen. Diese Informationsschwelle liegt 
beim 1.5-fachen Grenzwert für Feinstaub, das heisst 75 Mikrogramm 
pro Kubikmeter Luft.
Die Interventionsschwellen liegen beim 2-fachen Grenzwert (100 
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) respektive dem 3-fachen Grenzwert 
(150 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft). Die Interventionsstufen 1 und 
2 sehen behördliche Massnahmen vor. Bei Überschreiten des ersten 
Interventionswerts von 100 Mikrogramm pro Kubikmeter  soll der 
Betrieb von mit Feststoff befeuerten Zweitheizungen wie Cheminées 
oder Cheminéeöfen etc., welche nicht mit Partikelabscheidern 
ausgerüstet sind, eingeschränkt werden. Ferner wird die Einhaltung 
des Verbotes, Abfälle im Freien zu verbrennen, inklusive das 
Verbrennen von organischen Abfällen aus der Land- und 
Forstwirtschaft sowie aus Hausgärten, verstärkt kontrolliert. Bei 
Überschreiten des zweiten Interventionswertes von 150 Mikrogramm pro 
Kubikmeter kann der Einsatz von dieselbetriebenen Maschinen, Geräten 
und Fahrzeugen eingeschränkt werden.
Das Interventionskonzept stellt ein eigentliches "Notfallkonzept" 
dar. Es dient im Wesentlichen dazu, Belastungsspitzen zu brechen und 
einem weiteren Anstieg der Belastungssituation vorzubeugen. Eine 
deutliche Reduktion der bereits erreichten Belastung kann jedoch von 
solchen kurzfristigen Sofortmassnahmen nicht erwartet werden.
Aufgrund der naturräumlichen Situation Liechtensteins mit der 
Hauptbelastung im Talgebiet sind Sofortmassnahmen nur zusammen mit 
dem Nachbarkanton St. Gallen sinnvoll. Eine direkte Anlehnung an das 
Konzept der BPUK ist deshalb angezeigt, um Sofortmassnahmen im 
Rheintal gemeinsam zu planen und umzusetzen.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Dr. Helmut Kindle
Tel.: +423/236 61 97

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