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pafl: Übernahme von Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung

(ots)

Vaduz, 18. August (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2003/41/EG über die 
Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der 
betrieblichen Altersversorgung zuhanden des Landtags verabschiedet. 
Mit der Richtlinie werden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für 
kapitalgedeckte, rechtlich selbstständige Einrichtungen der 
betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds) auf ein Mindestniveau 
vereinheitlicht und detaillierte Regeln für deren Tätigkeit 
festgelegt.
Durch die wechselseitige Anerkennung und in Verbindung mit 
spezifischen Aufsichtsregelungen (Prinzip der Kontrolle des 
Herkunftsmitgliedstaates) können Einrichtungen der betrieblichen 
Altersversorgung auch ausländische Altersversorgungssysteme 
verwalten und somit grenzüberschreitend in den anderen 
Vertragsstaaten des EWR-Abkommens tätig werden. In diesen Fällen 
sind jedoch die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des 
jeweiligen Tätigkeitsmitgliedstaates zu beachten.
Für die Anlage von Vermögenswerten dieser Einrichtungen wurde der 
"Grundsatz der Vorsicht" als grundlegendes Leitprinzip festgelegt.
Zum Schutz der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger sieht die 
Richtlinie angemessene Auskunftspflichten über deren Rechte sowie 
über die Geschäftsbedingungen und die finanzielle Lage von 
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vor.
Die vorliegende Richtlinie soll durch Schaffung eines 
Spezialgesetzes, dem Pensionsfondsgesetz, sowie durch Änderungen im 
Finanzmarktaufsichtsgesetz, dem Gesetz über die betriebliche 
Personalvorsorge, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie dem 
Sorgfaltspflichtgesetz umgesetzt werden. Die entsprechende 
Vernehmlassungsvorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern sehr 
begrüsst und wird demnächst dem Landtag zur Behandlung vorgelegt.

Kontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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