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pafl: Finanzielle Konsolidierung der Invalidenversicherung

(ots)

Vaduz, 31. Mai (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die 
Invalidenversicherung und weiterer Gesetze (Konsolidierung der 
Invalidenversicherung) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Bei der Invalidenversicherung (IV) stellte sich im Jahre 2004 
erstmals seit 10 Jahren wieder ein durch Einnahmen ungedecktes 
Defizit ein. Die Gründe für diese Entwicklung sind sowohl auf der 
Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu suchen.
Für die kurzfristige Deckung dieses Defizits wurden auf den 1. 
Januar 2006 die Beitragssätze der Versicherten und der Arbeitgeber 
von 1.2 Prozent auf 1.5 Prozent angehoben. Bei dieser Anpassung der 
Einnahmenseite war unbestritten, dass auch auf der Ausgabenseite 
Korrekturen zu prüfen sind. Die Vernehmlassung betreffend die 
Erhöhung der Beitragssätze Anfang 2005 und die Behandlung des 
entsprechenden Bericht und Antrages im Landtag im 2. Halbjahr des 
vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die Beitragssatzerhöhung nur 
unter dem Vorbehalt akzeptiert wird, wenn gleichzeitig auf der 
Leistungsseite Korrekturen erfolgen.
Als Konsequenz auf diese Forderungen präsentiert die Regierung 
nun als zweiten Schritt einen Vorschlag, mit dem sich ab dem 
geplanten Inkrafttreten der Gesetzesvorlage am 1. Januar 2007 
durchschnittlich ca. 5.0 Mio. Franken jährlich einsparen lassen. 
Damit erfolgt für die notwendige finanzielle Konsolidierung der 
Invalidenversicherung ein wichtiger nächster Schritt.
Es ist Aufgabe der Politik, die Einnahmen- und Ausgabenseite 
langfristig im Gleichgewicht zu halten. Die Regierung hat zu dieser 
Zielerreichung eine Kombinationslösung verfolgt, mit welcher in 
einem ersten Schritt die Einnahmen erhöht wurden und nun in 
konsequenter Weise in einem zweiten Schritt die Ausgaben reduziert 
werden sollen.
Die Schwerpunkte der Vorlage können wie folgt zusammengefasst 
werden:
- Einführung der Früherfassung. Die Regierung schlägt vor, die 
Früherfassung vorläufig im Invalidenversicherungsgesetz einzuführen.
 - Interinstitutionelle Zusammenarbeit; Verbesserung der 
diesbezüglichen rechtlichen Grundlage. 
- Korrektur der Kinderrentendauer auf Schlussalter 20. Die Regierung 
schlägt hier unter Berücksichtigung des Vernehmlassungsergebnisses 
die Regelung vor, Kinderrenten grundsätzlich wie bisher mit 18 
Jahren zu begrenzen, bei Kindern in Ausbildung das Schlussalter 
jedoch bei 20 festzulegen (bisher Schlussalter 25).
- Korrektur der Kinderrentenbeträge auf 40 Prozent und Bemessung im 
Verhältnis zur Mindestrente der im konkreten Fall anwendbaren 
Rentenskala. Im geltenden Recht beträgt der Kinderrentenansatz 50 
Prozent der konkreten Rente von Vater oder Mutter. 
- Entfall der seit 1997 übergangsrechtlich noch 
laufenden "Zusatzrenten für die Ehefrau" verbunden mit zusätzlichen 
Übergangsregelungen für die vor dem Rentenalter stehende Generation.
Der Bericht und Antrag basiert auf Vorschlägen einer 
Arbeitsgruppe, auf einem externen Gutachten bezüglich der 
rechtlichen Umsetzbarkeit und der Sozialverträglichkeit der von der 
Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen sowie auf Diskussionen, 
welche vom zuständigen Ressort mit verschiedenen interessierten 
Personen und Institutionen im Rahmen von zwei Veranstaltungen 
geführt worden sind.
Die Regierung ist davon überzeugt, mit diesem 
Konsolidierungspaket eine Grundlage für eine längerfristige 
finanzielle Sicherung der Invalidenversicherung schaffen zu können. 
Gleichzeitig werden sozialverträgliche Korrekturen dort vorgenommen, 
wo es heute doch zum Teil zu erheblichen Überversicherungsfällen 
kommt.

Kontakt:

Cornelia Marxer
Tel.: +423/236 61 79
cornelia.marxer@mr.llv.li

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