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pafl: Liechtenstein und die Schweiz lösen gemeinsam Inkrafttreten des Protokolls über explosive Kriegsmunitionsrückstände aus

(ots)

Vaduz, 16. Mai (pafl) -

Der Ständige Vertreter
Liechtensteins bei der UNO in New York, Botschafter Christian 
Wenaweser, und der Ständige Vertreter der Schweiz, Botschafter Peter 
Maurer, haben am 12. Mai 2006 die Ratifikationsurkunden 
Liechtensteins und der Schweiz zum Protokoll über explosive 
Kriegsmunitionsrückstände hinterlegt.
Das Protokoll wurde am 28. November 2003 als fünftes Protokoll 
zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des 
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden 
verursachen oder unterschiedslos wirken können (Waffenübereinkommen) 
verabschiedet. Es trägt der Erkenntnis Rechnung, dass abgefeuerte, 
aber entgegen ihrer Bestimmung nicht explodierte Munition die 
Zivilbevölkerung noch lange nach Beendigung eines bewaffneten 
Konflikts gefährden, verletzen oder töten kann. Explosive 
Kriegsmunitionsrückstände hemmen die Wiederaufbauanstrengungen 
beträchtlich und erschweren darüber hinaus den Transport von 
Hilfssendungen sowie die Nutzung oder Urbarmachung land- und 
forstwirtschaftlicher Flächen. Sie verhindern an vielen ehemaligen 
Konfliktschauplätzen die Rückkehr der Zivilbevölkerung in ihre 
angestammten Wohngebiete.
Das Protokoll tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der 20. 
Ratifikationsurkunde beim UNO-Generalsekretär in Kraft. Mit der 
gemeinsamen Hinterlegung der 19. und 20. Urkunde konnten die beiden 
Nachbarländer Liechtenstein und Schweiz diese Frist auslösen und 
damit diesem wichtigen Instrument zur Weiterentwicklung des 
humanitären Völkerrechts zu seinem Inkrafttreten verhelfen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 57

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