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pafl: Neues Staatspersonalgesetz in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 3. Mai (pafl) – Das heutige Beamtengesetz stammt aus dem Jahre 1938 und entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Personalrecht. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht ausgearbeitet mit dem Ziel, ein Personalrecht zu schaffen, das sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entspricht.

Mit dem vorgeschlagenen neuen Staatspersonalgesetz können 
zahlreiche Lücken im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes 
geschlossen werden. Das Gesetz enthält ausführliche Vorschriften 
über das Anstellungsverfahren und die Beendigung des 
Dienstverhältnisses sowie über die Rechte und Pflichten der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wichtigste Neuerungen gegenüber 
dem bisherigen Beamtengesetz sind unter anderem:
- Im Gesetzesentwurf werden erstmals Zielsetzungen der 
Personalpolitik des Staates formuliert. 
- Der Entwurf enthält neu Datenschutzregelungen in Bezug auf die 
Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, die Aufbewahrung der 
Daten nach einem Austritt aus dem Staatsdienst sowie die Rechte der 
Angestellten. 
- Im Gegensatz zur heutigen Regelung bedarf es für den Erlass des 
Stellenplanes keiner Genehmigung des Landtages mehr. Der Stellenplan 
muss sich allerdings nach den finanziellen Vorgaben im 
Landesvoranschlag richten, sodass die finanzpolitischen 
Zuständigkeiten des Landtages gewahrt bleiben. Dies erfordert die 
Abänderung von Artikel 106 der Verfassung. 
- Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Begriff des Beamten, welcher 
nach Auffassung der Regierung nicht mehr zeitgemäss ist, definitiv 
abgeschafft. Somit erfolgt eine Gleichbehandlung aller 
Staatsangestellten. 
- Mit dem neuen Personalgesetz wird eine Probezeit eingeführt, 
welche für die ersten drei Monate des Dienstverhältnisses gilt. 
- Im Gesetzesentwurf wird der Anspruch auf eine Abfindung in 
bestimmten Fällen gesetzlich verankert. 
- Es werden ebenfalls erstmals die Mitwirkungsrechte der 
Angestellten sowie des Personalverbandes festgeschrieben. 
- Das bisher im Gesetz verankerte aufwendige und langwierige 
Disziplinarverfahren wird ersetzt durch einfachere 
Bestimmungen, welche bei Verletzung von gesetzlichen und 
dienstrechtlichen Pflichten zur Anwendung gelangen. Das 
vorgeschlagene Verfahren ist im Gegensatz zur heute im Beamtengesetz 
enthaltenen Lösung einfacher. Trotzdem ist der Schutz der 
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor 
ungerechtfertigten Massnahmen gewährleistet, indem ein Anhörungs- 
und Beschwerderecht gegeben ist. Die neuen Bestimmungen ermöglichen 
es dem Arbeitgeber aber auch, auf unhaltbare Zustände rascher 
reagieren zu können. 
- Neu eingefügt im Personalrecht werden auch Bestimmungen in Bezug 
auf das Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis sowie 
das Verfahren vor der Personalkommission. 
- Die Zuständigkeiten der Amtsstellenleiterinnen und 
Amtsstellenleiter werden definiert, unter anderem in Bezug auf die 
Zuweisung neuer Aufgaben und im Hinblick auf den Erlass von 
Massnahmen zur Sicherung des Aufgabenvollzuges.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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